Heute hat die BVG-Kommission beschlossen, dem Bundesrat für 2019 den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge auf 0,75 Prozent zu senken. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Die Kommission hätte gemäss Unterlagen gute Gründe gehabt, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen. Umso mehr als dass die Pensionskassen gute Renditen erzielen. Der Entscheid wird das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule nicht stärken.
Für Travail.Suisse ist der heutige Entscheid der BVG-Kommission unverständlich. Die Pensionskassen erzielten letztes Jahr Renditen zwischen 6 und 8 Prozent. Sie konnten ihre Deckungsgrade stark erhöhen und Wertschwankungsreserven anhäufen. In dieser wirtschaftlich sehr guten Zeit den Mindestzinssatz um 0,25 Prozent zu senken, wird von den Versicherten nicht verstanden. Für Travail.Suisse ist klar, dass die Versicherten stärker an den Erfolgen zu beteiligen wären. Grundsätzlich begrüsst Travail.Suisse, dass die BVG-Kommission eine weitere, neue Formel zur Herleitung des Mindestzinses entwickelt hat. Sie bildet das Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen etwas besser ab. Sie ist aber immer noch sehr vorsichtig, da die für die Rendite gegenwärtig entscheidenden Anlagekategorien Aktien und Immobilien weiterhin zurückhaltend berücksichtigt werden. Für Travail.Suisse ist deshalb klar, dass auch die neue Formel nur als ein Indikator verwendet werden kann und die weiteren Rahmenbedingungen mitentscheidend sind.
Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist deutlich stabilisiert, die Teuerung und die Löhne steigen wieder stärker, so dass die Zinsen zur Erreichung des Leistungsziels ebenfalls mithalten müssen. Die Sollrenditen sind auf tiefem Niveau und verkraften ein Mindestzinssatz von 1 Prozent ohne Probleme, sogar eine Erhöhung würde drin liegen. Doch mit der Senkung des Mindestzinssatzes untergräbt die BVG-Kommission ohne Not das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Die Arbeitnehmenden werden beim Erhalt ihres Pensionskassenausweises feststellen, dass ihr Alterskapital im Pensionszeitpunkt tiefer ausgewiesen wird (da der Mindestzins zur Berechnung verwendet wird). Travail.Suisse fordert Grundlagen, die das Anlageverhalten einer durchschnittlichen Pensionskasse besser einbeziehen. Die Stiftungsräte der Pensionskassen fordert Travail.Suisse auf, nicht auf den Mindestzinssatz abzustellen, sondern die Versicherten an den effektiv erzielten Gewinnen teilhaben zu lassen. „Eine systematisch zu tiefe Verzinsung des angesparten Alterskapitals der Arbeitnehmenden untergräbt den Sinn der zweiten Säule“, so Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.
Weitere Informationen
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, 079 777 24 69
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse und Nationalrat, 079 287 04 93