Der Bundesrat eröffnet heute die Vernehmlassung über das Legislativpaket, das den betreuenden und pflegenden Angehörigen – insbesondere den berufstätigen unter ihnen – Erleichterungen bringen soll. Die « nationale Interessengemeinschaft für betreuende und pflegende Angehörige » will die Interessen der betreuenden und pflegenden Angehörigen auf nationaler Ebene vertreten. Sie wurde von Organisationen gegründet, die sich bereits heute für diese Angehörigen einsetzen.
Jeden Tag unterstützen, helfen und begleiten in der Schweiz 1.9 Millionen Menschen ein Kind oder einen Erwachsenen. Ein grosser Teil von ihnen ist berufstätig. Dieses doppelte Engagement miteinander zu vereinbaren, führt zu zahlreichen Schwierigkeiten. Der vom Bundesrat angekündete Gesetzesentwurf mit dem Ziel, die Situation betreuenden und pflegenden Angehörigen zu erleichtern, wird von allen Organisationen, Verbänden und Ligen, die sich für diese Angehörige einsetzen, sehnsüchtig erwartet.
Mit der Gründung der ersten « nationalen Interessengemeinschaft für betreuende und pflegende Angehörige » (oder IG-Betr. Angehörige) setzen sich das Schweizerische Rote Kreuz, die Krebsliga Schweiz, Pro Infirmis, Pro Senectute und Travail.Suisse auf nationaler Ebene für die Interessen der betreuenden und pflegenden Angehörigen ein. Die Gründungsorganisationen sorgen bereits heute tagtäglich für die betreuenden und pflegenden Angehörigen, sei es mit Entlastungsangeboten, Informationen oder direkten Beratungen.
Abgestützt auf ein grosses Netzwerk von Experten, ist das erste Ziel der neuen Interessengemeinschaft, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Rahmen der bis 19. Oktober 2018 laufenden Vernehmlassung zu evaluieren und dazu Stellung zu nehmen. Jedes seiner Mitglieder ist zudem frei, gemäss der eigenen spezifischen Ausgangslage eigene Positionen zu formulieren.
Für weitere Informationen
Sekretariats der IG-Betr. Angehörige
Valérie Borioli Sandoz (Travail.Suisse), 031 370 21 11, sekretariat@ig-pflegendeangehoerige.ch