Seit Jahren ist es ein politisches Anliegen, Frauen nach einer mehrjährigen Erwerbspause, in der sie sich um die Familie kümmern, den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern. In den letzten zwei Jahren ist das Anliegen aufgrund des in einigen Branchen gravierenden Fachkräftemangels noch dringlicher geworden. Während der Bundesrat zögerlich handelt und den Kantonen und Unternehmen die Initiative überlassen, schlägt Travail.Suisse konkrete Lösungsansätze und Massnahmen vor.
Es braucht mehr Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg
Jedes Jahr verlassen 330’000 Personen den Arbeitsmarkt (Durchschnitt 2010 bis 2022, ohne Stellenwechsel), entweder weil sie erwerbslos gemäss ILO-Definition werden oder weil sie sich aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen. Bei den 25- bis 39-Jährigen geben Frauen ihre Erwerbstätigkeit hauptsächlich aus familiären Gründen auf (55,2 %), Männer hingegen für Weiterbildungen (32,7 %).
Keine genauen Schätzungen sind zur Zahl der Frauen möglich, die nach einer Familienpause auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, da entsprechende Daten fehlen. Eine interessante Schätzung stammt jedoch aus einer Studie über Erwerbsunterbrüche vor und nach einer Geburt (1): 11 bis 15 % der Frauen, die vor einer Geburt arbeiteten, waren danach nicht mehr erwerbstätig, obwohl sie dies wollten. Dies erklärt auch, weshalb Frauen häufiger als Männer von einer Unterbeschäftigung betroffen sind, insbesondere wenn sie nur die obligatorische Schule absolviert haben.
Klar ist, dass bei Frauen ein nicht ausgeschöpftes Arbeitskräftepotenzial vorhanden ist. Die Bedürfnisse und Möglichkeiten sind jedoch sehr unterschiedlich, je nachdem, ob eine Frau über die Mittel für eine Weiterbildung verfügt, ob sie einen Berufs- oder Tertiärabschluss besitzt und ob sie einen Migrationshintergrund und allenfalls einen in der Schweiz nicht anerkannten Abschluss hat. Nach Ansicht von Travail.Suisse sind die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden höher zu gewichten als die Bedürfnisse der Wirtschaft, wobei die beiden Seiten idealerweise in Einklang gebracht werden. Dazu muss der Staat Massnahmen ergreifen. Doch leider findet das Anliegen beim Bundesrat kein Gehör.
So lehnte er die Motion Maret 23.3699 ab. Diese macht auf die finanziellen Bedürfnissen von Frauen mit geringem Einkommen aufmerksam, die eine Weiterbildung oder Umschulung benötigen, und fordert die Lancierung eines Pilotprojekts. In seiner Stellungnahme verweist der Bundesrat auf seinen Bericht zum Postulat Arslan 20.4327. Dieser geht jedoch nicht auf die Forderungen des Postulats ein und schlägt teilweise widersprüchliche Massnahmen vor.
Inkohärente Politik
Im Juni 2023 beantwortete der Bundesrat das Postulat Arslan, das eine umfassende Strategie und konkrete Massnahmen zur Förderung des Wiedereinstiegs von Frauen forderte. Doch der Bericht enttäuschte: keine Spur von einer Gesamtstrategie und keine konkreten Massnahmen, wie sie Nationalrätin Sibel Arslan gefordert hatte. Der Bundesrat stützte sich auf eine vom SECO in Auftrag gegebene Studie, deren Forschungsansatz und Methodik von mehreren Organisationen an einem Runden Tisch Ende November 2022 heftig kritisiert wurden. Der Forschungsansatz konzentrierte sich auf die wichtigsten Faktoren, welche einen Einfluss auf die Erwerbstätigkeit von Frauen haben, und eruierte darauf basierend vier Handlungsfelder. Damit nimmt der Bericht jedoch nicht die Perspektive jener Menschen ein, die sich vorübergehend aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben und bei der Stellensuche mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Die Perspektive ist vielmehr diejenige der Wirtschaft, die sich «eine besser Nutzung des Arbeits- und Fachkräftepotenzials von Frauen mit Kindern» wünscht. Diese Wahl der Perspektive erklärt, weshalb die vier erwähnten Handlungsfelder nur ungenügend auf die Bedürfnisse von Personen eingehen, die wieder im Arbeitsmarkt Fuss fassen möchten.
Der Mangel an politischer Kohärenz bei bestimmten Themen gibt zu denken. Zwar ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden müssen, um Frauen den Wiedereinstieg zu erleichtern. Doch im Februar 2023 lehnte derselbe Bundesrat aus finanziellen Gründen den von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) ausgearbeiteten Vorschlag ab, die Elternbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung über ein stärkeres Engagement des Bundes deutlich zu senken. Der Bundesrat schiebt diese Aufgabe auf die Kantone. Er will ausserdem negative Erwerbsanreize abbauen, beispielweise beim Abzug für Kinderbetreuungskosten in der direkten Bundessteuer. Der maximale Abzug wurde am 1. Januar 2023 auf 25'000 Franken pro Jahr und Kind angehoben. Dieser Betrag deckt jedoch nicht die gesamten Kosten und wird sich nur auf die höchsten Einkommen auswirken, da die direkte Bundessteuer stark einkommensabhängig ist. Die kantonalen Steuern sind von dieser Massnahme nicht betroffen, was den Effekt beschränkt.
Schliesslich befürwortet der Bundesrat mehr Beratung und Ausbildung durch die kantonalen Berufsberatungsstellen, was Travail.Suisse grundsätzlich begrüsst. Doch während das Pilotprojekt viamia als Beispiel genannt wird, befürwortet derselbe Bundesrat in seiner Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI 25-28) einen schrittweisen Rückzug des Bundes aus diesem Projekt.
Schliesslich verlässt sich der Bundesrat darauf, dass die Unternehmen mit eigenen Wiedereinstiegsprogrammen nach den für sie interessanten Arbeitnehmerinnen suchen, das heisst nach Frauen, die bereits über eine gute Ausbildung oder Berufserfahrung verfügen. Mit keinem Wort erwähnt er die weniger gut gestellten Frauen und die Notwendigkeit eines Elternurlaubs – die wohl wichtigste Massnahme, um zu verhindern, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden.
Direkte und indirekte Kosten des Wiedereinstiegs finanzieren
Die Motion Maret 23.3699 (2), die der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates annahm, wurde Anfang Februar von der WBK-N behandelt. Ständerätin Maret stützt sich auf eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebene Studie (3), aus der hervorgeht, dass finanzielle Überlegungen beim Wiedereinstieg von Personen mit geringem Einkommen eine wichtige Rolle spielen. Denn neben der Notwendigkeit einer Ausbildung besteht bei den Betroffenen immer auch der Druck, den Lebensunterhalt sichern zu müssen. Deshalb ist es wichtig, nicht nur die direkten Kosten wie Kurse, Unterrichtsmaterial oder Einschreibegebühren zu übernehmen, sondern auch die indirekten Kosten (Lebenshaltungskosten, Kinderbetreuung während der Ausbildung, usw.). Die Kommission anerkannte diesen Finanzierungsbedarf und reichte ein eigenes Postulat ein, statt die Motion anzunehmen, die ein Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit einigen Kantonen vorsah. Travail.Suisse hofft, dass der Ständerat die Motion Maret annehmen wird, die stärker auf konkrete Massnahmen und das Sammeln von Erfahrungen ausgerichtet ist als ein zusätzlicher Bericht.
Umfassende Forderungen für eine echte Problemlösung
Travail.Suisse fordert mehrere, sich ergänzende Massnahmen. Erstens muss der Wiedereinstieg für Frauen erleichtert werden, insbesondere für Frauen mit begrenzten finanziellen Mitteln und ohne nachobligatorische Ausbildung. Eine kostenlose (oder sehr niederschwellige) Begleitung und Beratung von Personen, die im Arbeitsmarkt wieder Fuss fassen möchten, muss für alle kantonalen Behörden (kantonale Berufsberatungsstellen, Regionale Arbeitsvermittlungszentren, Sozialdienste) zur Priorität werden. Eine «interinstitutionelle Zusammenarbeit» mit einer Art vielköpfiger Hydra, bei der jede Stelle versucht, schwierige Fälle weiterzugeben, gilt es zu vermeiden. Jede Stelle muss sich dafür verantwortlich fühlen, dass die Arbeitsplatzsuche erfolgreich verläuft, und die Betroffenen dabei unterstützen, sei es durch eine mehrmonatige professionelle Begleitung und Beratung, durch geeignete Ausbildungskurse oder durch die Finanzierung der indirekten Kosten einer Wiedereingliederung oder Umschulung mit speziellen Stipendien.
Weitere früh greifende Massnahmen sind notwendig, um zu verhindern, dass Frauen ihre Arbeit aufgeben, weil sie Beruf und Familie nicht vereinbaren können oder im Laufe der Jahre ihre Arbeitsmarktfähigkeit aufgrund fehlender Weiterbildungen verlieren. Die Arbeitsbedingungen sind an die Bedürfnisse von Familien anzupassen, unter anderem durch die Schaffung von Teilzeitstellen für Männer, die Beseitigung der Benachteiligung von Teilzeitarbeitenden sowie Berufs- und Karriereperspektiven für Frauen und Männer mit Teilzeitpensum. Geeignete Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind ebenfalls Teil der Forderungen, unter anderem eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung oder ein gut entlöhnter mehrmonatiger Elternurlaub. Eine weitere Forderungen betrifft die Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere für Frauen, Teilzeitbeschäftigte und Personen, die nicht erwerbstätig sind und nur über geringe Mittel verfügen.
- Rudin M. (2018). Mutterschaftsurlaub. Erwerbsunterbrüche vor und nach der Geburt. In: Soziale Sicherheit 3 (2018), S. 36-40
- Motion Maret 23.3699. Verstärkte Unterstützung für Weiterbildungen und berufliche Umschulungen, um die Rückkehr in die Arbeitswelt zu erleichtern.
- Mey E.; Brüesch N.; Meier G.; Adili K.; Vanini A., Chimienti M.; Lucas B.; Marques M. (2022). Förderung der Qualifizierung Erwachsener: armutsgefährdete und -betroffene Personen in ihren Lebenswelten erreichen. Forschungsbericht Nr. 14/22. BSV, Bern.