Ständerat lehnt Bilanz zur Gleichstellung ab
Der Ständerat hat gestern Abend das Postulat von Mathilde Crevoisier Crelier abgelehnt, das verlangt, dass im nächsten Jahr eine Bilanz über den Stand der Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz gezogen wird. Travail.Suisse ist enttäuscht über diesen negativen Entscheid. Frauen leiden nach wie vor unter Ungleichheiten und Lohndiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, weil wirksame Massnahmen fehlen. Allein die Lohndiskriminierung kostet die Frauen jährlich 8 Milliarden Franken.
Das Gleichstellungsgesetz wird am 1. Juli 2026 das 30-jährige Jubiläum seines Inkrafttretens feiern. Für die Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier ist dies ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen. Die Gleichstellung ist nicht nur eine Frage des Gesetzes, sondern muss auch in der Praxis verwirklicht werden, nicht zuletzt auf wirtschaftlicher Ebene. Der Ständerat folgte nun gestern dem Argument des Bundesrates, der eine Gesamtbilanz erst 2030 vorschlägt, mit dem Argument, dass vorher Zwischenbilanzen gezogen werden.
1995 fand die vierte UNO-Weltfrauenkonferenz statt, an der eine Erklärung von 189 Staaten, darunter auch der Schweiz, unterzeichnet wurde. Alle vier Jahre legen die Unterzeichnerstaaten einen Bericht über die Umsetzung der Erklärung und des Aktionsplans von Beijing vor. Der im Juni dieses Jahres vom Bundesrat verabschiedete Bericht «Bejing+30» hält fest: «Obwohl die Gleichstellung von Frauen und Männern seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist, ist sie in unserem Land noch nicht verwirklicht: im Durchschnitt verdienen Frauen 18% weniger als Männer.» Der unerklärte Anteil der Lohnungleichheit – die Diskriminierung – macht fast die Hälfte dieser Ungleichheiten aus. Für Travail.Suisse sind die von der Schweiz ergriffenen Massnahmen ungenügend. Die einzige konkrete Massnahme, die in der Gleichstellungsstrategie 2030 vor Ort vorgesehen ist, um die Lohndiskriminierung in der Privatwirtschaft zu beseitigen, sind stichprobenartige Kontrollen bei Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag erhalten haben – nur etwa dreissig pro Jahr. Logib, das Lohnanalysetool, das den Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wird, existiert zwar, aber Kontrollen oder Sanktionen bei Nichteinhaltung des Gleichstellungsgesetzes und seiner Verpflichtung zur Lohnanalyse durch Grossunternehmen sind nicht vorgesehen.
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, hält fest: «Der Bundesrat wäre gut beraten, sich mit den Empfehlungen des Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) vom Oktober 2022 zu befassen.» In einer der 38 Massnahmen wird empfohlen, dass die Schweiz «ein wirksameres System zur Analyse und Bekämpfung der Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts einführt, das Ziele mit Fristen enthält, für alle Unternehmensgrössen gilt und regelmässig wiederholt werden muss». In Ermangelung einer objektiven Bilanz hofft Travail.Suisse, dass der Ständerat eine Revision des Gleichstellungsgesetzes verabschieden wird, die messbare Auswirkungen haben wird.