Feministischer Streik: Forderungen von Travail.Suisse
Der Kampf gegen die Lohndiskriminierung von Frauen steht im Zentrum der Aktivitäten von Travail.Suisse im Bereich der Gleichstellung von Frau und Mann. Daran erinnert der Dachverband anlässlich des Feministischen Streiks vom 14. Juni. Es darf nicht sein, dass Frauen jährlich immer noch 9'400 Franken weniger verdienen als Männer. Gleichzeitig fordert Travail.Suisse Massnahmen zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen, eine bessere Planbarkeit der Arbeit sowie eine Ombudsstelle für Opfer von Diskriminierung.
Es ist inakzeptabel, dass im Jahr 2023 fast die Hälfte der gemessenen Lohnunterschiede (47,8 %) zwischen Männern und Frauen auf Diskriminierung zurückzuführen sind. Dieser Anteil der Lohnunterschiede, der nicht anders als durch das Geschlecht erklärt werden kann, nachdem alle anderen objektiven Erklärungsfaktoren (wie z. B. Ausbildungsniveau, Verantwortung, Dienstalter oder Wirtschaftszweig) eliminiert wurden, ist schlichtweg ein Skandal. Die Lohndiskriminierung in der Schweiz macht im Durchschnitt 717 Franken pro Monat zum Nachteil der Frauen aus. Jedes Jahr sind das Millionen von Franken, die den Frauen fehlen, die nicht in ihre Pensionskassen fliessen und die der AHV abhandenkommen. Würde die Lohndiskriminierung beseitigt, stünden der AHV jährlich über 825 Millionen Franken mehr zur Verfügung: Die mit AHV21 durchgesetzte Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre wäre schlichtweg nicht nötig gewesen.
Lohndiskriminierung: Unverzügliche Revision des Gleichstellungsgesetzes
Lohndiskriminierung verstösst gegen Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung und sie verstösst seit 1996 gegen das Gleichstellungsgesetz. Angesichts der Nachlässigkeit des Parlaments, welches das Gleichstellungsgesetz völlig unzureichend revidiert hat, hat Travail.Suisse bereits vor drei Jahren die Plattform RESPECT8-3.CH lanciert. Seit dem 1. Juli 2020 verpflichtet das revidierte Gleichstellungsgesetz Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden zur Überprüfung ihrer Löhne auf mögliche Diskriminierung. Ebenso lange können sich Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben haben, auf die Weisse Liste der Plattform RESPECT8-3.CH setzen lassen. Am 1. Juni wurde nun eine Schwarze Liste der Lohndiskriminierung lanciert. Unternehmen, welche ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, können ab sofort über ein Whistleblowing-Tool anonym gemeldet werden.
Anlässlich einer Medienkonferenz am 1. Juni hat der Dachverband Travail.Suisse seine Forderungen im Bereich der Lohngleichheit unterstrichen. Eine erneute Revision des Gleichstellungsgesetzes ist dringend notwendig, nicht zuletzt, weil die letzte Revision des Gesetzes ab 2032 von selbst auslaufen wird. Die Pflicht zur Lohnanalyse muss dauerhaft verankert werden, und zwar für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Das Gesetz muss ausserdem zwingend Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsehen. Es ist notwendig, die Bedingungen für eine wiederholte Durchführung der Analyse festzulegen und die Unternehmen zu verpflichten, Massnahmen zu ergreifen, um jegliche Diskriminierung zu beseitigen. Was nützt es, eine systematische Lohndiskriminierung aufzudecken, wenn vom Unternehmen keine Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung verlangt werden? Der Ständerat wird aufgefordert, dem Nationalrat zu folgen, der am 4. Mai eine Motion des Mitte-Politikers Lorenz Hess (21.3944) angenommen hat, die in diese Richtung zielt.
Manifest von Travail.Suisse für den Feministischen Streik
Anlässlich des morgigen feministischen Streiks fordert Travail.Suisse in einem Manifest weitere prioritäre Massnahmen:
- Wiedereinstieg: Der Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf muss gefördert werden. Es nützt nichts, Sündenböcke (nicht erwerbstätige Frauen, Teilzeitarbeitende) zu benennen. Stattdessen muss der Staat in geeignete Massnahmen investieren, um Frauen nach einer Karrierepause die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die Unterbeschäftigung von Frauen zu beenden, die unfreiwillig in tiefen Pensen erwerbstätig sind.
- Planbarkeit der Arbeit: Arbeit muss besser im Voraus geplant werden können, auch Teilzeitarbeit. Die maximale Wochenarbeitszeit muss zwingend vom Beschäftigungsgrad abhängen, damit auch Teilzeitbeschäftigte einen Zuschlag für Überstanden erhalten.
- Erleichterter Zugang zu den Gerichten für Opfer von Diskriminierung: Für Opfer von Diskriminierung muss der Zugang zu den Gerichten mit der Schaffung der Stelle eines Ombudsmanns oder einer Ombudsfrau für Gleichstellung erleichtert werden, wie dies in der Motion 22.3095 von Léonore Porchet, der Vizepräsidentin von Travail.Suisse, gefordert wird.
Verteilung von Flyern in der ganzen Schweiz
In der ganzen Schweiz finden morgen Demonstrationen statt, an denen Frauen, Männer und nicht-binäre Personen ihren Unmut und ihre Wut über diesen politischen Stillstand zum Ausdruck bringen werden. Neben den politischen Forderungen will Travail.Suisse mit der Lancierung der Schwarzen Liste von RESPECT8-3.CH einen konkreten Beitrag im Kampf gegen die Lohndiskriminierung leisten. Tausende von Flyern wurden bereits am 1. Juni anlässlich der Einführung der schwarzen Liste von respect8-3.ch in der ganzen Schweiz verteilt. Am morgigen 14. Juni wird Travail.Suisse gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden erneut schweizweit Flyers verteilen und für die Lohngleichheit sensibilisieren. Seit dem 1. Juni sind bereits mehrere Dutzend Meldungen eingegangen. Jede dieser Meldungen wird von den Mitgliedsverbänden von Travail.Suisse sorgfältig überprüft. Den gemeldeten Unternehmen wird die Gelegenheit geboten, zu zeigen, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen sind.
→ Zum Manifest von Travail.Suisse