Nationalrat lehnt besseren Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen ab
Arbeitnehmende sollen nicht besser gegen missbräuchliche Kündigungen geschützt werden. Der Nationalrat hat eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Tessin heute abgelehnt. Die Standesinitiative wollte so genannte «Austauschkündigungen», bei denen bisherige Arbeitnehmende durch gleichqualifizierte, günstigere Arbeitnehmende ersetzt werden, als missbräuchlich definieren. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid des Nationalrats unverständlich.
Der Nationalrat sprach sich heute gegen eine Standesinitiative des Kantons Tessin aus. Diese wollte im Obligationenrecht einen besseren Kündigungsschutz verankern. Kündigungen von Arbeitnehmenden, welche durch gleich qualifizierte Arbeitnehmende mit tieferem Lohn ersetzt werden – so genannte «Austauschkündigungen» – sollten als missbräuchlich gelten. Gleiches sollte für Arbeitnehmende gelten, welche nicht bereit sind, über Änderungskündigungen Lohnreduktionen in Kauf zu nehmen.
Die Regelungen zielen darauf ab, den flankierenden Massnahmen eine griffigere Regelung zum Kündigungsschutz zur Seite zu stellen. «Arbeitnehmende brauchen einen besseren Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen. Die Standesinitiative hätte hier einen Fortschritt für viele, insbesondere ältere Arbeitnehmende, gebracht», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Der Nationalrat hat es verpasst, diese sinnvolle Ergänzung des Kündigungsschutzes einzuführen.
Giorgio Fonio, Regionalsekretär des OCST Mendrisiotto, erklärt: «Der Lohndruck auf die Arbeitnehmenden ist gerade im Tessin sehr gross, die Initiative hätte hier für einen besseren Schutz gesorgt. Es ist bedauerlich, dass das nationale Parlament die Bedeutung dieses Themas nicht erkannt hat.»