Stellenmeldepflicht bewährt sich, muss aber effizienter werden
Das SECO hat heute einen Monitoringbericht zur Einführung der Stellenmeldepflicht sowie erste Wirkungsevaluationen veröffentlicht. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das Instrument auch während der Covid-19-Pandemie funktioniert hat. Gleichzeitig sind die ersten Wirkungsergebnisse ernüchternd – es braucht weitere Anstrengungen zur Steigerung der Effizienz und der Chancen der Stellensuchenden.
Seit knapp drei Jahren ist die Stellenmeldepflicht in Kraft. Heute hat das SECO ein mehrheitlich positives Fazit der Umsetzung gezogen. Obwohl während des ersten Lockdowns die Stellenmeldepflicht während 10 Wochen ausgesetzt werden musste, ist die Tendenz in der Nutzung positiv. «Die Vermittlungsvorschläge durch die RAV haben leicht zugenommen, ebenso die Anstellungsquote – es gibt aber noch viel Raum für Optimierungen», sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Noch immer bleibt fast die Hälfte (42%) der gemeldeten Stellen ohne Vermittlungsvorschläge. Auffällig sind insbesondere die grossen kantonalen Unterschiede. Während die RAV in einzelnen Kantonen auf beinahe alle gemeldeten Stellen (86%) Dossiers von Arbeitssuchenden übermitteln, ist dies in anderen Kantonen bisher kaum der Fall (14%). Auch die Nutzung des Job-Room zeigt grosse kantonale Unterschiede und bleibt insgesamt sehr tief. Für Travail.Suisse ist klar, dass bei der weiteren Umsetzung der Stellenmeldepflicht eine bessere Information zum Job-Room und der öffentlichen Arbeitsvermittlung insgesamt entscheidend ist. Weiter muss die Anwendung der Stellenmeldepflicht zwingend zwischen den Kantonen harmonisiert und insgesamt gesteigert werden.
Instrument funktioniert – Wirkung bleibt bisher aus
In Bezug auf die Wirkung sind noch kaum Effekte der Stellenmeldepflicht feststellbar. Einzig bei den über 35-jährigen Männern konnte eine gesteigerte Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit festgestellt werden, was sich aber (noch) nicht in einer insgesamt sinkenden Arbeitslosenquote niederschlägt. Lediglich 8.2 Prozent der Dossiervorschläge seitens der RAV auf eine gemeldete Stelle haben zu einer Anstellung geführt. «Die Meldung von offenen Stellen und die Vermittlung von Dossiers soll kein Selbstzweck sein, vielmehr müssen so die Chancen von arbeitslosen Personen auf eine Anstellung effektiv verbessert werden», so Fischer weiter. Für Travail.Suisse ist klar, dass nur mit engen Beziehungen zwischen den RAV und den Arbeitgebenden, einer guten Qualität der Vermittlungsvorschläge, sowie der Bereitschaft der Arbeitgebenden, beim RAV gemeldete Stellensuchende einzustellen, die Wirkung der Stellenmeldepflicht verbessert werden kann. In Zukunft müssen sich die Chancen von bisher diskriminierten Personengruppen (ältere Arbeitnehmende, Arbeitnehmende mit Migrationshintergrund, Arbeitnehmende mit nichtlinearen Erwerbsbiografien) verbessern, ansonsten wird eine Verschärfung der Stellenmeldepflicht unumgänglich sein.