Das Covid-19-Gesetz bringt Nutzen – das Referendum grosse Risiken
Die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben grosse wirtschaftliche Schäden verursacht. Um die Einkommen der Arbeitnehmenden zu sichern und die Arbeitsplätze zu erhalten, wurden allein durch die Ausdehnung der Kurzarbeit und die Einführung von Covid-EO und Härtefallmassnahmen rund 30 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Diese Hilfe basiert auf dem Covid-19-Gesetz und wird durch das Referendum unnötigerweise in Frage gestellt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt das Covid-19-Gesetz einstimmig.
Im Frühjahr 2020 traf die Covid-19-Pandemie die Schweiz mit grosser Wucht. Gestützt auf das Epidemiengesetz hat der Bundesrat seither Massnahmen zur Einschränkung der Pandemie beschlossen, die bis hin zum ersten Lockdown führten. Innert kürzester Zeit wurde gegen 2 Millionen Arbeitnehmenden die Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit entzogen, was nicht zuletzt Arbeitsplätze und Einkommen gefährdete.
Sicherung der Einkommen ist zentral für Travail.Suisse
In dieser Phase der Covid-19-Pandemie stand neben dem Schutz der Gesundhit auch die Sicherung der Einkommen und Arbeitsplätze im Zentrum. Dazu stand vor allem das bestehende Instrument der Kurzarbeit zur Verfügung, ausserdem wurde das Instrument des Covid-Erwerbsersatzes neu geschaffen. Bei der Kurzarbeit wurden einerseits die Prozesse erleichtert und die Hürden für die Arbeitgebenden gesenkt, andererseits wurden zusätzliche Gruppen von Arbeitnehmenden zur Kurzarbeit zugelassen. So zählen in dieser Covid-19-Krise auch Lernende und Arbeitnehmende in befristeten Arbeitsverhältnissen oder auf Abruf zum Geltungsbereich der Kurzarbeit. Mit dem zusätzlichen Covid-Erwerbsersatz wurden ausserdem die Einkommen während der Quarantänezeit, sowie für Selbständige und Geschäftsinhaber*innen abgesichert. Allein mit diesen beiden Massnahmen standen bis Ende 2020 knapp 13 Mrd. Franken zur Sicherung der Einkommen und zum Schutz der Arbeitsplätze zur Verfügung.
Diese Massnahmen hat der Bundesrat, gestützt auf das Epidemiengesetz, per Notrecht erlassen. Solches Notrecht mittels Verordnungen ist stets auf sechs Monate befristet. Sollen solche Massnahmen länger gelten, müssen Bundesrat und Parlament ein Gesetz erarbeiten. Bei der Erarbeitung des Gesetzes wurden weitere Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze und Einkommen festgelegt. So wurde die Entschädigung für Kurzarbeit, die normalerweise 80 Prozent des bisherigen Lohnes ausmacht, für die tiefsten Einkommen auf 100 Prozent erhöht. Weiter beteiligt sich der Bund an den kantonalen Härtefallhilfen für Betriebe, die besonders stark unter den Massnahmen zur Pandemiebekämpfung leiden und stellt eine finanzielle Unterstützung für Sport, Kultur und Medien zur Verfügung. Mit diesen Massnahmen stehen im Jahr 2021 weitere rund 9 Mrd. Franken zur Sicherung der Einkommen und zum Schutz der Arbeitsplätze zur Verfügung, zusätzlich zu den rund 8 Mrd. Franken im Rahmen des Covid-Erwerbsersatzes sowie der Arbeitslosenversicherung.
Trotz all dieser Massnahmen ist die Covid-19-Krise nicht spurlos am Arbeitsmarkt vorübergegangen. Im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie liegt die Anzahl arbeitsloser Personen in der Schweiz im Frühjahr 2021 um rund 40‘0000 höher. Insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit hat sich in dieser Krise deutlich akzentuiert. Anders ausgedrückt: Arbeitnehmende, die kurz vor Ausbruch der Corona-Pandemie oder kurz darauf ihre Stelle verloren haben, haben grösste Mühe, wieder eine Anstellung zu finden und drohen, bald ausgesteuert zu werden. Umso wichtiger ist es deshalb, dass im Covid-19-Gesetz auch eine Verlängerung der Bezugsdauer der Arbeitslosenentschädigung vorgesehen wurde, um unnötige Aussteuerungen mit entsprechend negativen finanziellen und psycho-sozialen Folgen zu vermeiden.
Referendum birgt grosse Risiken für die Arbeitnehmenden
Das Covid-19-Gesetz wurde vom Parlament am 25. September 2020 in Kraft gesetzt. Dabei hat der Ständerat dem Gesetz einstimmig zugestimmt und auch im Nationalrat war der Entscheid mit 153 zu 36 Stimmen äusserst deutlich. Der Verein «Freundinnen und Freunde der Verfassung» hat gegen das Gesetz das Referendum lanciert. Die Gegner*innen des Covid-19-Gesetzes stören sich in erster Linie an den Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie und insbesondere gegen deren Zustandekommen per Notrecht. Weiter werden die, aus ihrer Sicht vorschnell, zustande gekommenen Bewilligungen für die Covid-19-Impfungen kritisiert. Alle diese Massnahmen stützen sich aber auf das Epidemiengesetz – welches übrigens 2013 im Rahmen einer Referendumsabstimmung mit grossem Mehr angenommen wurde – und könnten auch bei einer Ablehnung des Covid-19-Gesetzes fortgeführt, resp. wieder eingeführt werden. Hingegen wären alle Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen in Frage gestellt. Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten, also am 25. September 2021, müsste damit das Covid-19-Gesetz ausser Kraft gesetzt werden.
Die Ablehnung des Covid-19-Gesetzeswürde grosses Chaos verursachen und funktionierende Instrumente zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemiebekämpfung in Frage stellen. Die grossen Unsicherheiten über die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen würden die Unternehmen mit grossen Planungsunsicherheiten konfrontieren und die existenziellen Sorgen der betroffenen Arbeitnehmenden verstärken. Dies verschärft die wirtschaftliche Krise zusätzlich und droht, sie unnötig zu verlängern. Für Travail.Suisse ist das Covid-19-Gesetz absolut zentral, um die Arbeitnehmenden bei der Sicherung ihres Einkommens und dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes zu unterstützen und damit die Pandemie erfolgreich zu bewältigen. Der Vorstand von Travail.Suisse hat sich entsprechend einstimmig für das Covid-19-Gesetz ausgesprochen.