COVID-19: Schutz der Arbeitnehmenden in der neuen Normalität weiterhin sicherstellen
Der Bundesrat hat die Massnahmen für die besondere Lage präsentiert. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, sind die Entscheide angesichts der tiefen Infektionszahlen verständlich. Das Corona-Virus bleibt aber, weshalb dem Schutz der Arbeitnehmenden weiterhin Beachtung geschenkt werden muss. Bei kantonalen Massnahmen sollen die Sozialpartner einbezogen werden. Die Wiedereinführung von Massnahmen im Falle einer zweiten Welle müssen Bund und Kantone frühzeitig definieren.
Mit dem Ende der ausserordentlichen Lage werden die Kantone in der besonderen Lage bei einem Anstieg der Infektionen kantonale Massnahmen verordnen können. Damit kann jeder Kanton spezifisch auf das eigene Kantonsgebiet reagieren. Wie beim Krisenfenster müssen diese Massnahmen aber koordiniert werden, damit nicht unmögliche Situationen entstehen. Travail.Suisse fordert Bund und Kantone auf, eine pragmatische Zusammenarbeit zu entwickeln und dabei die Sozialpartner-Dachverbände einzubeziehen. Dieser Einbezug funktioniert seit Ende März und hat sich für alle Seiten bewährt.
Angesichts der tiefen Infektionszahlen ist die weitere Aufhebung diverser Schutzbestimmungen nachvollziehbar. Der Schutz von besonders gefährdeten Personen bleibt aber wichtig. Travail.Suisse unterstreicht, dass dieser Schutz weiterhin im Rahmen der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gilt. Durch die Aufhebung von Art. 10c wird die rechtliche Situation der betroffenen Arbeitnehmenden erschwert. Die Lohnfortzahlung durch den Bund entfällt. Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse: „Wir erwarten von den Arbeitgebern den Schutz der Arbeitnehmenden weiterhin ernst zu nehmen und die Schutzkonzepte durchzusetzen. Von den Kantonen erwarten wir entsprechende Kontrollen.“
Travail.Suisse fordert, dass der Schutz der besonders gefährdeten Personen sowie die wirtschaftlichen Massnahmen – wie EO-Corona und Kurzarbeitsentschädigung – bei einer allfälligen zweiten Welle gemäss entsprechend definierten Kriterien schnell wieder eingeführt werden können. Bund und Kantone müssen Vorbereitungen treffen, um im Fall der Fälle Unternehmen und Arbeitnehmenden Sicherheit geben zu können. Dazu gehört die momentan noch offene Frage, wie sichergestellt wird, dass Arbeitnehmende in Quarantäne weiterhin ihren Lohn erhalten.