Coronakrise: Gezielte Massnahmen gegen Konkurse und Entlassungen
Der Bundesrat verlängert den Stillstand von Betreibungen nicht. Er stellt aber gezielte Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Unternehmenskonkursen in Aussicht. Für Travail.Suisse, den unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist zentral, dass der Verlust von Arbeitsplätzen durch die Coronakrise minimiert werden kann. Dazu gehört die Verhinderung von unnötigen Konkursen ebenso wie der Verzicht auf vorschnelle Entlassungen.
Zu den Massnahmen des Bundesrates gegen negative Auswirkungen der Coronakrise gehört auch ein Fristenstopp für Betreibungen. Diese Massnahme wird nun nicht über den 19. April hinaus verlängert. Begründet wird dies mit der bereits jetzt einsetzenden Abnahme der Zahlungsmoral und der Aufrechterhaltung der Wirtschaftsordnung. Gleichzeitig stellt der Bundesrat aber gezielte Massnahmen gegen coronabedingte Konkurse von Unternehmen und damit zusammenhängenden Entlassungen von Arbeitnehmenden in Aussicht. „Die Coronakrise schlägt bereits jetzt auf den Arbeitsmarkt durch – die Vermeidung von unnötigen Konkursen und damit noch grösseren Arbeitsplatzverlusten ist eine entscheidende Aufgabe bei der Überwindung der Krise“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Im Fokus der heute präsentierten Leitlinien stehen Unternehmen die per Ende 2019 gesund waren und jetzt coronabedingt in ihrer Existenz bedroht sind. Zur Verhinderung von Konkursen soll einerseits mehr Zeit bis zur Deponierung der Bilanz eingeräumt werden und andererseits soll eine spezifische COVID-19-Stundung geschaffen werden, um mehr Zeit für Reorganisation und Anpassung der Unternehmenstätigkeit zu schaffen. Damit könntedas Überleben der Unternehmen und der Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglicht werden.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diese Leitlinien und teilt das Ziel der Verhinderung von unnötigen Konkursen und Entlassungen. Bei der konkreten Ausgestaltung, die nächste Woche vorliegen soll, ist insbesondere darauf zu achten, dass die Instrumente auch für Kleinstfirmen und Selbständige anwendbar sind.