Nach Corona-Massnahmen muss Unsicherheit der Arbeitnehmenden reduziert werden
Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiegesetz beschlossen und weitere einschränkende Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Gemäss der aktuellen Lage sind diese offenbar nötig zum Schutz der Bevölkerung. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, versteht die Entscheide und trägt sie mit. Die ausserordentliche Situation wird für die ganze Gesellschaft eine grosse Herausforderung. Nach den Entscheiden zum Schutz der Gesundheit müssen auch Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und der Arbeitnehmenden getroffen werden. Travail.Suisse wird als nationaler Sozialpartner die Frage der Lohnfortzahlung in den Arbeitsgruppen mit dem Bund weiter aufs Tapet bringen. Den ersten Schritt hat der Bunderat heute kommuniziert: Die Lohnfortzahlung für die vulnerablen Personen ist garantiert.
Der Bundesrat schränkt das öffentliche Leben weiter ein mit dem Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Für die ganze Bevölkerung werden diese Massnahmen ihre Wirkung haben. Travail.Suisse begrüsst, dass die Einschränkungen national einheitlich gelten und nicht in jedem Kanton eigene Regimes gelten. Das Arbeitsleben geht daneben weiter. Travail.Suisse fordert alle Unternehmen auf sämtliche Massnahmen zu ergreifen, dass ihre Mitarbeitenden geschützt werden. Homeoffice muss das Ziel sein, wo dies nicht möglich ist, sollen die Kontakte soweit möglich eingeschränkt werden. Für arbeitstätige Eltern, die sich nicht anders organisieren können, müssen die Arbeitgeber kulant sein, damit sie ihre elterliche Sorge wahrnehmen können. Gewerkschaftliche Aktivitäten werden ebenfalls eingeschränkt. Bei den Mitgliedsorganisationen von Travail.Suisse werden die Beratungen für Arbeitnehmende per Telefon und Email gewährleistet.
Der Bundesrat hat für Freitag weitere Entscheide in Aussicht gestellt. Die Kurzarbeit soll erleichtert und Soforthilfe für befristet angestellte Arbeitnehmende und Selbstständige beschlossen werden. Travail.Suisse begrüsst diese Massnahmen. „Es fehlen aber weiterhin klare Anhaltspunkte und eindeutige Verhaltensregeln über die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmenden“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.
Für Travail.Suisse ist die wichtigste ungeklärte Frage weiterhin die Lohnfortzahlung. Diese ist nötig, damit die Arbeitnehmenden die Empfehlungen des BAG wirklich folgen können. Die Frage wird im Gespräch mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft eingebracht. Travail.Suisse ist dankbar für das grosse Engagement der Arbeitnehmenden, insbesondere im Gesundheitswesen, damit unsere Gesellschaft weiter funktionieren kann.
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