Das SECO hat heute den ersten Monitoringbericht zur Einführung der Stellenmeldepflicht veröffentlicht. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Umsetzung weitgehend geglückt ist. Der vollständigen Einführung im nächsten Jahr steht nichts im Wege. Die entscheidende Frage der Wirkung der Stellenmeldepflicht kann damit aber nicht beantwortet werden.
Die Stellenmeldepflicht als Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung ist seit knapp eineinhalb Jahren in Kraft. Ein erster Monitoringbericht zieht ein mehrheitlich positives Fazit der Umsetzung. „Die Arbeitgeber scheinen ihre offenen Stellen zu melden und die RAVs ihre Vermittlungsmöglichkeiten zu nutzen“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Tatsächlich weist der Bericht im ersten Jahr nach Inkrafttreten beinahe 120‘000 Meldungen mit rund 200‘000 offenen Stellen nach. Dies ist deutlich mehr als im Vorfeld geschätzt wurde und bestätigt die Sinnhaftigkeit der Übergangsphase mit erhöhtem Schwellenwert von 8 Prozent. Bei der Mehrzahl der Stellenmeldungen waren die RAVs in der Lage, mindestens ein passendes Dossier einer arbeitslosen Person den Stellenanbietern zukommen zu lassen.
Verbesserungspotenzial besteht noch bei der Rückmeldung der Arbeitgeber auf vermittelte Dossier und bei der Bekanntmachung des Informationsvorsprungs bei den stellensuchenden Personen. Insgesamt zieht Travail.Suisse ein positives Fazit der Umsetzung der Stellenmeldepflicht und sieht keine Hindernisse für den eigentlichen Start der Stellenmeldepflicht mit einem Schwellenwert von 5 Prozent ab nächstem Jahr. Insbesondere auch, da die tiefe momentane Arbeitslosenquote und eine verfeinerte neue Berufsnomenklatur trotz tieferem Schwellenwert nicht zu einer Ausdehnung der Meldungen führen wird.
Wirkungsevaluation ist immer noch ausstehend.
Ein Monitoring zur Einführung kann aber nur der erste Schritt sein – entscheidend ist die Frage nach der Wirkung der Stellenmeldepflicht. „Die Meldung von offenen Stellen und die Vermittlung von Dossiers sollte kein Selbstzweck sein. Zentral ist, dass die Chancen von arbeitslosen Personen auf eine Anstellung verbessert werden“, sagt Fischer. Zu den zwei entscheidenden Fragen gibt der Bericht keine Auskunft: Relevant wäre einerseits zu wissen, ob die Arbeitgeber die Stellenmeldepflicht nicht als bürokratische Belastung, sondern als Entlastung im Selektionsprozess verstehen und andererseits ob sie bereit sind, ihre Vorurteile gegenüber den bei den RAVs eingeschriebene Personen abzulegen und die Chancen von diskriminierten Personengruppen wie ältere Arbeitnehmende, Arbeitnehmende mit ausländischen Namen oder Arbeitnehmende mit gebrochenen Erwerbsbiografien verbessern. Eine vertiefte Wirkungsevaluation ist aber zwingend anzugehen und wird vom SECO für nächstes Jahr in Aussicht gestellt.