Trotz Omikron-Ausfällen: Nicht krank an den Arbeitsplatz
Medienmitteilung
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt die heute vom Bundesrat beschlossene Verkürzung der Quarantäne- und Isolationsdauer. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass damit keine grösseren Infektionsrisiken eingegangen werden. Eine gänzliche Abschaffung lehnt Travail.Suisse ab. Die Verlängerung der seit dem 20. Dezember geltenden weitreichenden Massnahmen bis zum 31. März wird hingegen kritisch betrachtet. Die Homeoffice-Pflicht ist für viele Arbeitnehmende eine Belastung und soll früher aufgehoben werden können, wenn die epidemiologische Situation dies erlaubt. Travail.Suisse wird sich in der Konsultation entsprechend einbringen. Die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen müssen so ausgebaut werden, dass der Verlust von Arbeitsplätzen verhindert werden kann.
Travail.Suisse begrüsst, dass der Bundesrat die Quarantäne und die Isolation nicht abgeschafft hat. Diese Massnahmen sind weiterhin nötig, damit Ansteckungen eingedämmt werden können. Gemäss der wissenschaftlichen Task Force des Bundes ist eine Verkürzung auf fünf Tage mit dem Omikron-Virus aber möglich. Die Testkapazitäten könnten bald knapp werden und nicht alle werden einen Test machen können. «Wichtig ist, dass Arbeitnehmende, die sich kranken fühlen, zu Hause bleiben und nicht am Arbeitsplatz erscheinen» unterstreicht Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. Ausnahmen von der Quarantäne und der Isolation sollen die Kantone deshalb nur in dringlichen Einzelfällen gewähren. Travail.Suisse lehnt Präsentismus – die Anwesenheit am Arbeitsplatz trotz Krankheit – dezidiert ab, gerade auch während einer kritischen Phase wie der Omikron-Welle.
Angesichts der Rekordzahlen bei den infizierten Personen ist für Travail.Suisse weiterhin wichtig, dass die Schutzkonzepte am Arbeitsplatz von den Arbeitgebenden eingehalten und von den Kantonen kontrolliert werden. Die Arbeitgebenden müssen alles dafür tun, ihr Personal so gut wie möglich vor einer Infektion zu schützen. Auch wenn der Bundesrat FFP2-Masken für die Allgemeinheit weiterhin nicht empfiehlt, sollen diese am Arbeitsplatz in Risikosituationen zum Einsatz kommen, wie vom Seco empfohlen.
Die Schweiz ist mit den breiten Unterstützungsmassnahmen für die Arbeitnehmenden und die Unternehmen gut gefahren. «Travail.Suisse fordert den Bundesrat auf, den Lohnersatz auch für asymptomatische Personen in Isolation zu regeln, um diese aktuelle Unsicherheit in der Arbeitswelt zu eliminieren», fordert Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik. Die Home-Office-Pflicht soll zudem nicht erst Ende März aufgehoben werden, sondern regelmässig überprüft werden. Ihre Auswirkungen sind für die Arbeitnehmenden bei längerer Dauer zunehmend negativ. Eine reduzierte Home-Office-Pflicht – zum Beispiel 50% der Arbeitszeit – soll geprüft werden, sobald es die epidemiologische Lage zulässt.
Die Impfung inkl. Booster schützt vor einer Infektion, einer schweren Erkrankung und sehr wirksam vor einem Spitalaufenthalt bzw. IPS-Aufenthalt. Travail.Suisse empfiehlt daher allen Arbeitnehmenden, sich impfen zu lassen. Eine Booster-Impfung, die weniger als vier Monate alt ist, befreit aktuell von der der Quarantänepflicht.