Arbeitnehmende sind auf Verlängerung von Covid-Massnahmen angewiesen
Morgen Mittwoch debattiert der Ständerat das Covid-19-Gesetz, bereits am Donnerstag folgt die Debatte im Nationalrat. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist eine Verlängerung einzelner Gesetzesbestimmungen über den 31. Dezember 2021 hinaus zwingend. Dies gilt insbesondere für die Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit, des Erwerbsausfalls und zum Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender. Die deutliche Zustimmung in der Referendumsabstimmung hat gezeigt, dass auch die Bevölkerung hinter diesen Massnahmen steht.
Das Covid-19-Gesetz ist grösstenteils bis zum 31. Dezember 2021 befristet, nicht aber die Pandemie und deren Bekämpfung. Deshalb müssen einzelne Bestimmungen des Gesetzes verlängert werden. Dagegen wehrt sich einzig die SVP. «Aus Sicht der Arbeitnehmenden sind insbesondere die Verlängerung der Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit, des Erwerbsausfalls und zum Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender von grosser Bedeutung. Diese Massnahmen müssen zwingend über den 31. Dezember hinaus verlängert werden» fordert Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.
Die Verlängerung der Kurzarbeit ermöglicht einen erweiterten Anspruch, ein vereinfachtes Anmeldeverfahren, sowie eine Entschädigung zu 100% für besonders tiefe Einkommen. «Nicht zuletzt mit Blick auf die unsichere pandemiebedingte Situation in den Wintermonaten ist diese Verlängerung zwingend, damit Einkommen und Arbeitsplätze gesichert werden können», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Die Massnahmen zur Entschädigung bei Erwerbsausfall sollen gemäss den geltenden Regelungen im Covid-19-Gesetz sowohl bei Erwerbsunterbruch als auch bei einer massgeblichen Einschränkung der Tätigkeit weitergeführt werden. Dies ermöglicht Entschädigungen für Arbeitnehmende, deren Erwerbstätigkeit aufgrund der Pandemie unterbrochen wurde. Diese Forderung der Kommissionsmehrheiten in National- und Ständerat sichert Arbeitsplätze und Einkommen. Gleichzeitig werden erwerbstätige Eltern, deren Kinder sich in Quarantäne begeben müssen, entlastet.
Der Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – unter anderem schwangere Frauen und Personen mit chronischen Krankheiten – muss ebenfalls dringend verlängert werden, wie dies von den zuständigen Kommissionenempfohlen wird. Die Förderung der Covid-19-Tests und die erneute Übernahme der Testkosten wird von Travail.Suisse unterstützt, ebenso der Antrag, dass bei repetitiven Pooltests in Betrieben ein rechtlicher Anspruch auf ein Corona-Zertifikat eingeführt wird. «Travail.Suisse hat bereits erreicht, dass der Bund die Kosten für die Ausstellung des Zertifikats trägt. Wie Rückmeldungen von Arbeitnehmenden zeigen, reicht das noch nicht, damit in allen Kantonen beim repetitiven Testen ein Zertifikat ausgestellt wird», so Wüthrich.