Trotz Öffnung: Bundesrat auf dem richtigen, vorsichtigen Weg
Travail.Suisse unterstützt die heute beschlossenen, weitergehenden Lockerungsschritte des Bundesrates als wichtigen Beitrag zur Stabilisierung in den am stärksten betroffenen Branchen. Die Situation für viele Arbeitnehmende kann sich so langsam normalisieren. Die Kurzarbeit soll weiterhin genutzt und auf Entlassungen verzichtet werden, ausserdem muss für die tiefsten Einkommen die Kurzarbeitsentschädigung auch nach dem 30. Juni zu 100 Prozent ausbezahlt werden. Hier ist das Parlament gefordert. Weiterhin wichtig sind das Impfen, das Testen und die Einhaltung der Hygiene-Massnahmen – nur so kann sichergestellt werden, dass die bisherigen Öffnungsschritte nicht gefährdet werden.
Der Bundesrat startet ab Montag die Stabilisierungsphase beim Kampf gegen Corona. Nach einem weiteren Öffnungsschritt per 1. Juli sollen schliesslich per Ende August sämtliche Massnahmen aufgehoben und die Normalisierungsphase gestartet werden. Travail.Suisse erachtet diesen Fahrplan als sinnvoll und gangbar. Wichtig ist, dass die freiwilligen Impfungen mit Hochdruck weitergeführt und Tests noch einfacher zugänglich werden. Bislang ungeimpfte Risikopersonen müssen weiterhin Vorrang beim Impfen haben. «Die schrittweise Öffnung hilft, erneute Schliessungen zu verhindern, was wichtig ist für den Erhalt der Arbeitsplätze», so Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.
Die Lockerungen bei der Homeoffice-Regelung und die Öffnung der Innenräume von Restaurants sind wichtige Schritte, die mit gewissen Gefahren verbunden sind. Für die betroffenen Arbeitnehmenden sind sie aber wichtig, da viele schon lange nur noch zu Hause arbeiten und viele Mitarbeitende der Gastro- und Kulturbranche in Kurzarbeit sind. Die Unterstützungsmassnahmen für die betroffenen Unternehmen und die Kurzarbeitsentschädigung bleiben weiterhin nötig, bis das Vorkrisenniveau erreicht ist. Die Unternehmen sollen durchhalten, Wiederaufbauarbeit leisten und auf Entlassungen verzichten, während der Bund mit gezielten Unterstützungsmassnahmen diese Normalisierung unterstützt. Von den Unternehmen erwartet Travail.Suisse, dass sie das Testen im Betrieb anbieten, an der Teststrategie teilnehmen und die Schutzkonzepte durchsetzen. Dies erfordert entsprechende Kontrollen durch die Behörden.
Die Kurzarbeit wird nicht sofort verschwinden. Der Bundesrat hat diese – richtigerweise – bis Ende Februar 2022 verlängert. Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen erhalten aber nur bis Ende Juni 100 Prozent Kurzarbeitsentschädigung. «Das Parlament muss das Covid-Gesetz anpassen und den Arbeitnehmenden mit den tiefsten Einkommen bis Ende Februar 2022 die vollständige Kurzarbeitsentschädigung gewähren», fordert Wüthrich im Namen von Travail.Suisse. Es sind gerade die Arbeitnehmenden mit den tiefsten Einkommen, die diese Krise am stärksten zu spüren bekommen.