Keine Totalrevision des Arbeitsgesetzes auf Kosten der Gesundheit der Arbeitnehmenden
Der Bundesrat hat heute in einem Postulatsbericht deutlich gemacht, dass er eine Totalrevision des Arbeitsgesetzes ablehnt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diesen Bericht. Die Arbeitnehmenden brauchen endlich einen besseren Schutz vor Stress und psychosozialen Belastungen und nicht immer neue politische Angriffe auf das Arbeitsgesetz.
Der Bundesrat lehnt eine Totalrevision des Arbeitsgesetzes ab. In einem Bericht unterstreicht er die Bedeutung des Arbeitsgesetzes zum Schutz der Arbeitnehmenden und bezeichnet das Arbeitsgesetz auch im Hinblick auf neue Arbeitsformen als genügend flexibel. Auslöser für den Bericht war ein Postulat, welches einen “Bürokratieabbau durch Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitsrechtes“ gefordert hatte. Immer wieder sieht sich das Arbeitsgesetz politischen Angriffen ausgesetzt. Diese verfolgen das Ziel, die Schutzbestimmungen zugunsten der Arbeitnehmenden zu deregulieren und abzubauen. „Den Arbeitnehmenden drohen eine Zunahme der wöchentlichen Arbeitsstunden, unregelmässigere und schwer planbare Arbeitszeiten, regelmässige Sonntagsarbeit oder eine Verkürzung der Ruhezeiten“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Ein Kahlschlag beim Arbeitsschutz gefährdet die Gesundheit der Arbeitnehmenden. Im «Barometer Gute Arbeit» von Travail.Suisse erscheinen Stress und psychische Belastung regelmässig als grösster Problembereich der Arbeitsbedingungen. Auch aus der Schweizerischen Gesundheitsbefragung und den Statistiken der Krankenversicherer geht hervor, dass der Stress und psychosoziale Belastungen generell zunehmen und das Risiko von Burn-outs im Speziellen steigt. „Der zunehmende Stress in der Arbeitswelt wird mehr und mehr zu einem Gesundheitsrisiko für die Arbeitnehmenden und produziert hohe volkswirtschaftliche Folgekosten “, warnt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Unregelmässige und schwer planbare Arbeitszeiten erschweren ausserdem die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Privatleben. Sowohl für ein geregeltes Familienleben mit Betreuungspflichten wie auch für die Planung und Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung oder für die Ausübung von Milizaufgaben sind Arbeitnehmende auf eine gewisse Verlässlichkeit und die Planbarkeit der eigenen Arbeitszeiten angewiesen. „Eine Deregulierung der Arbeitszeiten und die unregelmässige Arbeitserbringung über das Jahr hinweg beeinträchtigen die Vereinbarkeit der Erwerbstätigkeit mit den übrigen Lebensbereichen massiv“, betont Fischer.
Für Travail.Suisse ist klar: Die Arbeitnehmenden brauchen mehr Schutz vor Stress und psychosozialen Belastungen sowie eine bessere Planbarkeit und mehr Hoheit über die eigenen Arbeitszeiten und keine verantwortungslose Totalrevision des Arbeitsgesetzes auf Kosten ihrer Gesundheit.