Travail.Suisse lehnt den Gesetzesentwurf zum Whistleblowing ab
Am kommenden Montag, 16. Dezember 2019 wird der Ständerat über den Gesetzesentwurf zum Whistleblowing entscheiden. Dieser Gesetzestext schützt die Arbeitnehmenden, die einen Missstand am Arbeitsplatz melden, nicht und verfehlt damit sein eigentliches Ziel. Angesichts der vielen Gefahren für mögliche Hinweisgeberinnen und –geber – insbesondere jene der missbräuchlichen Kündigung – hat er auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und den einzelnen eher eine abschreckende Wirkung.
Der Bundesrat hat dem Parlament einen neuen Vorschlag für die Teilrevision des Obligationenrechts im Hinblick auf den besseren Schutz von Whistleblowern am Arbeitsplatz unterbreitet. 2015 hatte das Parlament verlangt, dass der ursprüngliche Revisionsentwurf vereinfacht wird. Der vorliegende Entwurf ist allerdings immer noch zu kompliziert. Zudem sieht er keinen ausreichenden Schutz für Arbeitnehmende vor, die einen Missstand melden. Diese riskieren nach wie vor die missbräuchliche Kündigung. Auch vor Mobbing wären die Arbeitnehmenden nicht genügend geschützt. Kommt hinzu, dass die « Kaskadenlösung », wonach der oder die Betroffene nur unter sehr strengen Bedingungen an die Öffentlichkeit gelangen könnte, es kaum mehr zulässt, bei einer Gewerkschaft Erkundigungen einzuholen. Gerade diese Unterstützung wäre aber zentral, um die verschiedenen einzuhaltenden Bedingungen und gewisse unpräzise Rechtsbegriffe zu verstehen.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, empfiehlt, den Entwurf abzulehnen. Es ist wichtig, dass die Grundsätze und Verfahren, die bei der Meldung eines Missstands gelten, verständlich sind und den betroffenen Personen ein gewisses Mass an rechtlicher Sicherheit garantieren.