Stress und Vereinbarkeitsprobleme: Braucht es neue Arbeitszeitmodelle?
Kaum irgendwo in Europa arbeiten Vollzeitangestellte länger als in der Schweiz. Gleichzeitig belegen verschiedene Studien eine stetige Zunahme von arbeitsbedingtem Stress und Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Diskussion um eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit oder um eine Einführung einer 4-Tage-Woche kommt deshalb zum richtigen Zeitpunkt. Die Ansätze zielen aber teilweise an den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden vorbei.
Gewerkschaften und Berufsverbände führen traditionell zwei zentrale Auseinandersetzungen, diejenige über den Wert der Arbeit und diejenige über die Arbeitszeit. Erstere widerspiegelt sich vor allem in der Lohn- und Verteilungsfrage, letztere in der Arbeitsdauer und der Arbeitsflexibilität. Während bei der Lohnfrage in den letzten Jahrzehnten Fortschritte erzielt werden konnten, verharrt zumindest die gesetzliche Arbeitszeit mit 45 bzw. 50 Stunden auf dem Niveau der 70er-Jahre. Die Fortschritte bei der Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 oder sogar 40 Stunden pro Woche, erfolgten einzig auf sozialpartnerschaftlicher oder betrieblicher Ebene. Aktuell liegt die übliche Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmende mit einer Vollzeitstelle in der Schweiz bei 42.7 Stunden pro Woche – ein europäischer Höchstwert.
Historische Entwicklung der gesetzlichen Arbeitszeit
Vgl. Historisches Lexikon der Schweiz
Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich beim Anspruch auf bezahlte Ferien. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde zunehmend ein Ferienanspruch von zwei Wochen verankert. Seit 1983 sind ein Minimum von vier Wochen gesetzliche Pflicht. Es gab somit in den letzten vierzig Jahren keine gesetzlichen Fortschritte mehr beim bezahlten Ferienanspruch. Auch diesbezüglich liegt die Schweiz damit auf dem letzten Platz der europäischen Rangliste. Während der minimale Ferienanspruch in Deutschland oder Dänemark bei sechs Wochen liegt, beträgt er in Österreich, Italien oder Frankreich immerhin fünf Wochen (1). Einzig Grossbritannien teilt sich mit der Schweiz das Schlusslicht mit einem gesetzlichen Minimum von vier Wochen. Tatsächlich liegt der effektive Ferienanspruch, wie er in Gesamt- und Einzelarbeitsverträgen festgehalten ist in der Schweiz allerdings etwas höher, bei etwa fünf Wochen. Das Gesetz legt eben nur ein Minimum an bezahlten Ferien fest, welches zwingend gewährt werden muss. Gleiches gilt jedoch auch bei unseren europäischen Nachbarn.
Schweiz als Schlusslicht in Europa
In keinem Land der EU arbeiten mehr Arbeitnehmende mit einer so hohen Anzahl an Wochenstunden wie in der Schweiz. Hierzulande arbeitet die Hälfte der Arbeitnehmenden mehr als 40 Stunden pro Woche. Vergleichbare Werte weisen in Europa einzig Montenegro (52%), Albanien (48%) und die Türkei (68%) auf. In Deutschland sind es gerade einmal 15% der Arbeitnehmenden, in Österreich 17%, in Italien und Frankreich je 22%, die mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten (2). Die Schweizerinnen und Schweizer arbeiten somit deutlich länger als ihre europäischen Nachbarinnen und Nachbarn.
Dies ist aber gleichzeitig nur die halbe Wahrheit. Die Schweiz ist ausserdem eine Nation von Teilzeitarbeitenden. 2.2 Millionen Arbeitnehmende arbeiten in der Schweiz weniger als 90%, ein grosser Teil davon sind Frauen. Als Folge davon weist die Schweiz einen vergleichsweise hohen Anteil an Arbeitnehmenden auf, welche weniger als 35 Stunden pro Woche arbeiten (30%). Der Anteil ist damit zwar vergleichbar mit Deutschland (33%) und Italien (34%), jedoch deutlich höher als etwa in Frankreich (22%), Schweden (22%) oder Polen (23%). Verglichen mit den anderen europäischen Ländern fehlt in der Schweiz somit offenbar das Gleichgewicht zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit.
Stress und Vereinbarkeit als grösste Herausforderungen
Die hohen Höchstarbeitszeiten von über 40 Stunden pro Woche führen insbesondere aufgrund von zwei grossen Veränderungen in der Arbeitswelt zu Problemen:
1. Hohe Produktivität und Entgrenzung: Die stetig steigende Produktivität hat das Arbeitstempo deutlich erhöht. Gleichzeitig führen Individualisierung und Digitalisierung zu einer zunehmenden Entgrenzung der Arbeit. Der Arbeitstag endet dadurch weder für die Verkäuferin, noch den Logistiker, noch den Programmierer selten um 17 Uhr. Und selbst wenn er um 17 Uhr endet, führt das hohe Arbeitstempo zunehmend zu Erschöpfung (3).
Entwicklung der Produktivität 1998-2020
Bundesamt für Statistik, Index 1997=100, zu Preisen des Vorjahres
2. Hohe Erwerbsquote bei Eltern: Die Erwerbstätigkeit von Müttern hat in den letzten 30 Jahren stark zugenommen. Arbeiteten im Jahr 1991 nur die Hälfte aller Mütter mit Kindern unter 7 Jahren, so gingen im Jahr 2021 bereits vier von fünf Müttern mit kleinen Kindern einer bezahlten Arbeit nach. Dass sie dabei vor allem in kleinen Teilzeitpensen arbeiten, ist die logische Folge der langen Höchstarbeitszeiten in der Schweiz. In den meisten Familien hat ein Elternteil – meist der Vater – lange Wochenarbeitszeiten, so dass das andere Elternteil – meist die Mutter – höchstens in einem geringen Teilzeitpensum arbeiten kann, um gleichzeitig die Betreuungs- und Hausarbeit stemmen zu können. Das ‘Modell Schweiz’ ist der Gleichstellung von erwerbstätigen Müttern und Vätern deshalb höchst abträglich. Eltern tendieren dadurch oft zur Wahl eines traditionellen Familienmodells, obwohl sie ein solches häufig gar nicht wollen (4). Dies aber hat vor allem für Frauen weitreichende Konsequenzen auf die Lohn- und Rentenentwicklung wie auch auf die Berufsperspektiven.
Erwerbsquote von Frauen mit und ohne Kinder 1991 und 2021
Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), in %
Eine Reduktion der Arbeitszeit ist somit sowohl aus gesundheitlichen Gründen als auch aus Gründen der Vereinbarkeit dringend nötig. Eine Reduktion alleine reicht aber nicht, um diese beiden Herausforderungen zu meistern.
Flexibilität und überlange Arbeitstage
Die Länge der wöchentlichen Arbeitszeit ist bei Weitem nicht die einzige Herausforderung. Entscheidend sowohl für die Stressbelastung als auch für die Vereinbarkeit sind weitere Faktoren wie die Planbarkeit der Arbeit oder die Verhinderung überlanger Arbeitszeiten, um nur zwei zu nennen:
- Planbarkeit: Absolut entscheidend für die Vereinbarkeit und die Stressbelastung ist die Planbarkeit der Arbeit, das heisst die frühzeitige Kenntnis der Arbeitspläne. In der Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes wird eine Bekanntgabe der Einsatzpläne «in der Regel zwei Wochen vor einem geplanten Einsatz mit neuen Arbeitszeiten» (Art. 69, Abs. 1) festgehalten. Damit entspricht die Regelung schon lange nicht mehr den gesellschaftlichen Erfordernissen. Erwerbstätige Eltern brauchen frühzeitig Kenntnis darüber, wann sie arbeiten müssen. Die Kurzfristigkeit bei den Einsatzplänen ist aber nicht nur für die Kinderbetreuung relevant. Auch andere soziale Verpflichtungen im Rahmen politischer Mandate, einer Vereinstätigkeit oder für die Absolvierung einer Weiterbildung setzen eine Planbarkeit der Arbeit voraus. Diese ist heute durch Gesetz und die Verordnung nicht gegeben.
- Überlange Arbeitszeiten: Das schweizerische Arbeitsgesetz kennt eine enorme Flexibilität bezüglich der Arbeitszeiten. Zwischen 6 und 23 Uhr darf an Wochentagen bewilligungsfrei gearbeitet werden. Die Arbeitszeit muss dabei in der Regel in einem Zeitraum von 14 Stunden liegen. Pro Tag sind zwei Überstunden möglich. Für verschiedene Branchen bestehen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz zudem weitergehende Ausnahmebestimmungen. Die hohe Wochenarbeitszeit stellt folglich nicht das einzige, und oftmals auch nicht grösste Problem, dar. Für viele Arbeitnehmende ist es vielmehr diese hohe, vom Arbeitsgesetzt ermöglichte, Flexibilität bezüglich der Arbeitszeiten. Überlange und je nach Bedarf der Arbeitgebenden schwankende Arbeitszeiten, verbunden mit hohen Arbeitsvolumen, führen zu Stress und grossen Problemen bei der Vereinbarkeit.
Somit stellen sich bei der Arbeitszeit bei Weitem nicht nur Fragen zur Dauer der Wochenarbeitszeit, sondern auch zur Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Souveränität über die Arbeitszeit d.h. darüber, wer bestimmen darf, wann gearbeitet werden muss.
Vier-Tage-Woche, 35-Stunden-Woche, Recht auf Teilzeit
Die bestehenden Vorschläge zur Anpassung der Arbeitszeit umfassen im Wesentlichen die Einführung einer Vier-Tage-Woche bei gleicher Arbeitszeit, eine 35-Stunden-Woche oder ein Recht auf Teilzeitarbeit. Keiner dieser Vorschläge entspricht allerdings den Bedürfnissen aller Arbeitnehmenden, da sich diese je nach Branche und Einkommen stark unterscheiden. Eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden (5) würde beispielsweise den wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem arbeitsbedingten Stress und der Vereinbarkeit in vielen Fällen kaum gerecht. Für die über 40% der Teilzeitarbeitenden – ein grosser Teil davon Frauen – würde sich die Situation beispielsweise weder in Bezug auf den arbeitsbedingten Stress, noch auf die Vereinbarkeit wesentlich verbessern, wenn sie die Arbeitszeiten nicht frühzeitig planen können und bis in den Abend arbeiten müssen. Das Bedürfnis nach einer Arbeitszeitverkürzung ist für sie deshalb höchstens sekundär. Gleiches gilt für die Einführung einer Vier-Tage-Woche bei gleicher Arbeitszeit. Für erwerbstätige Eltern dürften sich bei 10.5-Stunden-Tagen die Vereinbarkeitsprobleme eher noch weiter verschärfen. Auch hinsichtlich der gesundheitlichen Belastung ist eine Konzentration der gleichen Arbeitsmenge auf vier Tage zumindest fragwürdig und nur für einzelne Gruppen von Arbeitnehmenden überhaupt realistisch. Das Recht auf Teilzeitarbeit wiederum ist nur für jene Arbeitnehmenden eine Option, deren Löhne eine Reduktion des Pensums und damit des Einkommens überhaupt zulassen. Für viele Arbeitnehmende vor allem mit tiefen und mittleren Löhnen ist Teilzeitarbeit deshalb nur teilweise eine Option. Sie wären vielmehr auf bessere Löhne und planbare Arbeitszeiten angewiesen.
Fazit: Sozialpartnerschaft ermöglicht differenzierte Wahrnehmung der Bedürfnisse
Die Schweiz weist im europäischen Vergleich eine zu hohe Höchstarbeitszeit auf. Mit Blick auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden, die Vereinbarkeit und die Gleichstellung braucht es deshalb Fortschritte bei der Reduktion der Arbeitszeit und eine Angleichung an den Rest von Europa. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich bei entsprechenden Anpassungen der Arbeitszeit das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen nicht reduziert, sondern vor allem besser verteilt. Verbesserungen bei der Arbeitszeit dürfen sich aber nicht alleine auf die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten konzentrieren. Vielmehr braucht es Massnahmen, welche den effektiven Bedürfnissen der Arbeitnehmenden in den einzelnen Branchen entsprechen. Je nachdem dürften dabei Fragen der Planbarkeit, der Erreichbarkeit, der Flexibilität, der Feriendauer, des Ferienbezugs und der täglichen Höchstarbeitszeiten bedeutender sein als die Reduktion der Wochenarbeitszeit oder der Arbeitstage. Deshalb bieten sozialpartnerschaftliche Ansätze bei der Arbeitszeitgestaltung differenziertere Möglichkeiten bei der Wahrnehmung der Bedürfnisse der Arbeitnehmenden als übergeordnete gesetzliche Regelungen. Nichtsdestotrotz braucht es in gewissen Bereichen im Arbeitsgesetz und im Obligationenrecht (z.B. Anzahl Ferienwochen) gesetzliche Regelungen, die für alle Arbeitnehmenden Fortschritte ermöglichen.
Referenzen :
- Eurofound (2021): «Industrial relations and social dialogue – Working time in 2019-2020 », Publications Office of the European Union, Luxembourg.
- How many hours do you usually work per week in your main paid job? (Working time) visualisation : European map by : Age, All, answer : 35 to 40 - European Working Conditions Survey - Data visualisation EWCS2016 (europa.eu)
- Vgl. Gesundheitsförderung Schweiz (2022): «Job-Stress-Index 2022 – Monitoring von Kennzahlen zum Stress bei Erwerbstätigen in der Schweiz», Bern.
- Lévy, René (2015): «Wie sich Paare beim Elternwerden retraditionalisieren, und das gegen ihre eigenen Ideale», Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften
- Die Motion Funiciello: Arbeitszeit verkürzen! (21.4642) fordert eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden innerhalb von 10 Jahren.