So unausweichlich die drastischen Massnahmen, so dringend der Schutz der Arbeitsplätze und Einkommen
Der Bundesrat hat heute nicht nur die bestehenden Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert, sondern einen weitgehenden Lockdown bis Ende Februar verhängt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt diese Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden und Bevölkerung sowie zur Entlastung des Gesundheitswesens. Wichtig ist für die betroffenen Branchen, dass auch die Härtefallregelung angepasst wird, um die betroffenen Betriebe weitergehend zu unterstützen. Travail.Suisse fordert aber auch eine umfassende Unterstützung der betroffenen Branchen zum Schutz der Arbeitsplätze und der Einkommen der Arbeitnehmenden und einen effektiveren Gesundheitsschutz.
Mit Blick auf andere europäischen Länder und auch die in der Schweiz immer stärkere Verbreitung der mutierten Covid-Version sind diese drastischen Massnahmen alternativlos. Damit werden nicht nur die Restaurants, sondern auch die Läden bis mindestens 28. Februar 2021 geschlossen bleiben. Das bedroht in grossem Ausmass die Arbeitsplätze und damit die Einkommen der Arbeitnehmenden in diesen Branchen. Travail.Suisse begrüsst deshalb ausdrücklich, dass die Härtefallregelung angepasst wird und so eine weitergehende Unterstützung ermöglicht wird. „Die Restaurationsbetriebe und die Läden wurden bereits im letzten Jahr arg gebeutelt und befinden sich jetzt bis mindestens Ende Februar im Lockdown. Eine stärkere Unterstützung dieser Branche, insbesondere zum Schutz der Arbeitsplätze ist jetzt endlich absehbar“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Allerdings bleibt die Einkommenssituation der Arbeitnehmenden in den betroffenen Branchen prekär. Zwar hat das Parlament in der vergangenen Wintersession beschlossen, die Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen bis 4340 Franken zu erhöhen und die Einkommen bis 3470 Franken zu 100 Prozent garantieren. Für Travail.Suisse sind diese Schwellen aber deutlich zu tief, um die Existenzsorgen der Arbeitnehmenden zu bekämpfen. Die Einkommensgarantie ist auf mindestens 4000 Franken zu erhöhen. Weiter werden durch die beschlossenen Massnahmen die bereits jetzt eingeschränkten Arbeitsmarktchancen von arbeitslosen Personen weiter geschmälert. Um Aussteuerungen mit entsprechend negativen Auswirkungen für die Individuen und die Gesellschaft zu verhindern, ist die Bezugsdauer für ALV-Taggelder zu verlängern.
Besserer Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden
Mit der Pflicht zum Homeoffice und einem spezifischem Schutz von besonders gefährdeten Personen wird der Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden verbessert. Travail.Suisse unterstützt diese Regelungen, betrachtet allerdings kritisch den expliziten Ausschluss einer Auslagenentschädigung für Homeoffice. Aufgrund der Notsituation ist dieser Verzicht zwar nachvollziehbar, aber für uns ist selbstverständlich, dass bereits getroffenen Entschädigungsregelungen weiterhin gelten.
Unverständlich ist weiterhin der Verzicht auf eine bessere Dokumentation der Schutzkonzepte an den Arbeitsplätzen. „Es ist absolut unverständlich, dass noch immer keine Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der Schutzkonzepte am Arbeitsplatz besteht. Damit könnte die Transparenz verbessert, die Kontrolle vereinfacht und damit der Schutz der Arbeitnehmenden effektiver garantiert werden“, so Fischer weiter.