Wichtiger Sieg für die Sozialpartnerschaft
Der Ständerat hat heute die irreführende Motion Baumann (18.3934) abgelehnt. Somit werden nicht allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gegen sozialpolitisch motivierte kantonale Mindestlöhne ausgespielt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst, dass negative Folgen für das föderalistische Handeln der Kantone, für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und die betroffenen Arbeitnehmenden verhindert werden konnten.
Überraschend hatte die vorberatende Kommission des Ständerates (WAK-S) der irreführenden Motion Baumann (18.3934) zugestimmt. Diese Motion sah vor, dass in den Kantonen von der Bevölkerung demokratisch beschlossene Mindestlöhne durch eine Bundesratsverordnung – nämlich der Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrages mit tieferen Mindestlöhnen – übersteuert werden können. Für Travail.Suisse ist es inakzeptabel, dass die föderalistische Souveränität der Kantone unterlaufen und der demokratische Willen der Stimmbevölkerung umgangen werden soll. Die Motion hätte jede kantonale sozialpolitische Massnahme in Frage gestellt und die Schutzfunktion der Gesamtarbeitsverträge geschwächt. „Dass mit Gesamtarbeitsverträgen sozialpolitische Mindestlöhne unterschritten werden können, um dann mit Sozialhilfe die betreffenden Arbeitnehmenden zu unterstützen, ist sozialpolitisch fragwürdig und arbeitsmarktpolitisch hoch gefährlich“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Travail.Suisse nimmt deshalb erfreut zur Kenntnis, dass das Plenum des Ständerates diese Motion deutlich abgelehnt hat, und interpretiert dieses Ergebnis auch als wichtigen Sieg für die Sozialpartnerschaft.