Travail.Suisse bedauert Entscheid zu BVG-Mindestzinssatz
Die BVG-Kommission hat heute entschieden, den BVG-Mindestzinssatz auf 1,25% zu belassen. Travail.Suisse bedauert, dass der Mindestzins nicht angehoben wird. Dies wäre für die Versicherten wichtig gewesen.
Die BVG-Kommission hat heute entschieden, dem Bundesrat vorzuschlagen, den BVG-Mindestzinssatz unverändert zu belassen. Travail.Suisse ist enttäuscht über diesen Entscheid. Angesichts der aktuellen Zinslage hatte Travail.Suisse eine moderate Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 1,5% gefordert. Leider ist die Kommission auf diesen Vorschlag nicht eingetreten.
Für die Versicherten ist es äusserst wichtig, dass der BVG-Mindestzinssatz nicht zu tief angesetzt wird. Nur so kann allen Versicherten ein genügender Zins garantiert werden. Der aktuelle Mindestzinssatz liegt unter der Teuerung und birgt die Gefahr, dass die Altersersparnisse vieler Versicherter an Wert verlieren. Travail.Suisse bedauert es deshalb sehr, dass die BVG-Kommission keine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes empfiehlt.