Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, begrüsst, dass der Ständerat die vom Nationalrat vorgenommenen Verschärfungen am neuen Bürgerrechtsgesetz korrigiert hat. Bedauerlich ist allerdings, dass künftig eine Niederlassungsbewilligung Voraussetzung für eine Einbürgerung ist.