Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, ist enttäuscht über die heute vom Nationalrat beschlossenen Verschärfungen bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Vor allem an die jungen Ausländerinnen und Ausländer und an die Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten wird damit ein negatives Signal gesendet.
Der Entscheid, dass die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr für die Berechnung der Wohnsitzdauer nicht mehr doppelt gezählt und die Jahre, die Betroffene als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz verbracht haben, nicht mehr angerechnet werden sollen, ist sowohl aus gesellschaftlicher wie auch aus wirtschaftlicher Sicht wenig sinnvoll. Diese Verschärfungen werden dazu führen, dass sich gut integrierte Junge ausgeschlossen, ja zurückgewiesen fühlen und dass mehr Personen in der Schweiz leben werden, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, weil sie keiner Arbeit nachgehen dürfen.
Angesichts der demografischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Arbeitskräftemangels entbehrt die vorgesehene Verschärfung der Einbürgerungsanforderungen jeglicher Logik. Es ist bedauerlich, dass sich die politische Mitte in diese verfehlte Richtung bewegt und rein politische Überlegungen vor das Gesamtinteresse gestellt hat.
Stossend ist auch, dass eine Niederlassungsbewilligung zur Voraussetzung für eine Einbürgerung gemacht werden soll. Damit werden vor allem Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten, die das Bürgerrecht beantragen wollen, benachteiligt.
Travail.Suisse wird sich dafür einsetzen, dass der Ständerat eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes beschliesst, die der Gesellschaft und der Wirtschaft nicht schadet.
Für mehr Informationen:
Denis Torche, Leiter Migrationspolitik, Tel 031/370’21’11 ou 079/846’35’19