Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst die Stossrichtung der Energiestrategie 2050, die auf Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien setzt. Die angestrebten Ziele sollten indes schneller umgesetzt werden. Die Schweiz könnte damit im Bereich der Cleantech wieder eine Vorreiterrolle einnehmen. Innovation und Beschäftigung würden gefördert.
Mit der unverzüglichen Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen ist es möglich, bis 2030 die Hälfte des Energiebedarfs der Schweiz durch erneuerbare Energien zu decken, wie es die von Travail.Suisse unterstützte Cleantech-Initiative fordert. Aus diesem Grund müssen die mit der Energiestrategie angepeilten Ziele statt erst im Jahre 2050 bereits 2035 umgesetzt werden. Sowohl Klima wie Wirtschaft würden davon profitieren: die CO2-Emissionen werden schneller reduziert und unser Land nimmt im Cleantech-Markt wieder eine Vorreiterrolle ein. Mit Massnahmen im Bereich der Gebäudesanierung und der Produktion von grünem Strom werden im ganzen Land Arbeitsplätze geschaffen. Zudem ist die Exportindustrie vorbereitet, um die Chancen, die sich im weltweit aufstrebenden Cleantechmarkt ergeben, zu nutzen.
Travail.Suisse antwortet wie folgt auf die wichtigsten von der Energiestrategie 2050 aufgeworfenen Fragen:
- Für die Atomkraftwerke ist ein präziser Zeitplan bezüglich ihrer Betriebsdauer zu erstellen, damit vorhersehbarere und der Entwicklung von erneuerbaren Energien förderlichere Rahmenbedingungen geschaffen werden.
- Eine Verdoppelung der Mittel auf 600 Millionen Franken jährlich für das Gebäudeprogramm ist zu begrüssen. Eine solche Aufstockung der Mittel muss indes mit einer Offensive im Bereich der Berufsbildung einhergehen, damit genügend ausgebildetes Personal zur Verfügung steht.
- Beim Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Photovoltaik nach wie vor benachteiligt. Es ist nicht einzusehen, warum bis 2035 nur 30 Prozent des Zielwerts erreicht werden sollen. Angesichts des Potenzials, der einfachen Installation und der Tatsache, dass die Landschaft nicht beeinträchtigt wird, muss bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) der Plafond für die Photovoltaik ganz aufgehoben oder ein wesentlich höheres Kontingent festgelegt werden.
- Es braucht eine gemeinsame Planung von Bund und Kantonen, damit die landesweite Förderung von erneuerbaren Energien unter Achtung der Natur und der Landschaft erfolgt. Für neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien darf nicht ein nationales Interesse statuiert werden, weil die Interessen des Betriebs ansonsten die Umwelt- und Landschaftsinteressen zu deutlich dominieren würden.