Die Steuervorlage 17 (SV 17) wird den Bund eine Milliarde Franken kosten. Die Abschaffung der Heiratsstrafe für gutverdienende Ehepaare führt bei der direkten Bundessteuer (DBS) zu Mindereinnahmen von 1,15 Milliarden Franken. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Vorsteher des EFD, Bundesrat Ueli Maurer, weitere Steuererleichterungen zugunsten der Wirtschaft und der Aktionäre mit möglichen Kostenfolgen von über einer Milliarde Franken plant. Travail.Suisse wird alles daran setzen, die Kosten dieser Steuerreformen zu reduzieren, und verlangt Garantien, dass in den nächsten Jahren keine neuen Sparprogramme aufgelegt werden.
Die am Donnerstag, dem 22. März, vom Bundesrat veröffentlichen Botschaften zur SV 17 und zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zugunsten verheirateter Paare führen beim Bund zu Steuerausfällen von insgesamt zwei Milliarden Franken. Um den Wohlstand in der Schweiz zu sichern, muss der Bund aber auch in den kommenden Jahren über einen breiten Spielraum für ausreichende Investitionen und Ausgaben verfügen – insbesondere in den Bereichen der Bildung und Forschung und der Infrastrukturen. Aus diesem Grund müssen die Steuervorlagen des Bundes besser gegenfinanziert sein, damit sie nur moderate Steuerausfälle verursachen.
Steuervorlage 17: Die Steuerausfälle beim Bund auf 400 Millionen Franken begrenzen
Die Botschaft des Bundesrates zur SV 17 stellt noch keine hinreichend ausgewogene Steuerreform dar. Die SV 17 muss die deutliche Ablehnung der USR III durch das Stimmvolk im Februar 2017 besser berücksichtigen, indem sie die Steuerausfälle stärker begrenzt und die Wirtschaft zu einem höheren Beitrag verpflichtet. Das Parlament und die Wirtschaftskreise müssen die Vorlage des Bundesrates nachbessern, wenn sie nicht ein erneutes Referendum und ein Scheitern der SV 17 riskieren wollen.
Mit der höheren Besteuerung der Dividenden und der Anhebung der Familienzulagen beschränkt sich die Gegenfinanzierung durch die Wirtschaft auf 700 Millionen Franken, während die SV 17 mit der Senkung der Unternehmensgewinnsteuern Mindererträge von fast einer Milliarde Franken beim Bund und von 1 – 2 Milliarden Franken bei den Kantonen und Gemeinden zur Folge hat.
Eine ausgewogene SV 17, welche die Steuerausfälle auf ein für die Bevölkerung akzeptables Mass begrenzt, müsste:
• Die Steuerausfälle beim Bund auf 400 Millionen Franken begrenzen, indem ein Teil der strukturellen Überschüsse aus dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse verwendet wird. Die Staatsrechnung des Bundes schliesst Jahr für Jahr wesentlich besser als budgetiert ab. Man muss daher davon abkommen, diese Überschüsse ausschliesslich für den Abbau der Schulden einzusetzen, die mittlerweile schon stark reduziert wurden. Zu diesem Zweck muss das Gesetz über die Schuldenbremse geändert werden.
• Die Dividenden in den Kantonen zu 80 – 100 Prozent anstatt nur zu 70 Prozent besteuern. Damit lässt sich die in mehreren Kantonen geplante oder bereits umgesetzte massive Senkung der Unternehmensgewinnsteuersätze stärker kompensieren.
• Die Familienzulagen um 60 Franken erhöhen (anstatt nur um 30 Franken). Eine Erhöhung um 30 Franken würde in mindestens sieben Kantonen gar keine Verbesserung gegenüber dem heutigen Niveau bringen. Dieser Umstand gefährdet den Erfolg der SV 17 im Fall eines Referendums.
• Die Arbeitgebenden verpflichten, mit 200 Millionen Franken einen Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen nach dem Modell der Volksinitiative von Travail.Suisse zu finanzieren. Da die Forderung nach einem Vaterschaftsurlaub in der Bevölkerung auf grosse Sympathie stösst, könnte diese relativ kostengünstige Ausgleichsmassnahme die Erfolgschancen der SV 17 erheblich verbessern.
• Soziale Ausgleichsmassnahmen in jenen Kantonen vorsehen, die ihre Gewinnsteuersätze senken. Diese Massnahmen sollten sich am Modell des Kantons Waadt orientieren und beispielsweise eine zusätzliche Erhöhung der Familienzulagen, eine stärkere Verbilligung der Krankenkassenprämien und zusätzliche Mittel für die Aus- und Weiterbildung beinhalten.
Beseitigung der Heiratsstrafe bei der Direkten Bundessteuer (DBS): ein bedingtes Ja
Gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts liegt eine steuerliche Benachteiligung von verheirateten Paaren vor, wenn diese 10% mehr DBS bezahlen müssen als Konkubinatspaare. Dies trifft auf rund 80’000 Ehepaare zu. Durch die vorgeschlagene Reform entgehen der Staatskasse des Bundes Einnahmen von fast einer Milliarde Franken. Die Mindereinnahmen bei den Kantonen belaufen sich auf rund 150 Millionen Franken. Aus diesem Grund schlagen wir vor, die Steuertarife bei der direkten Bundessteuer anzupassen, um die Steuerausfälle auf maximal rund 500 Millionen Franken zu begrenzen. Dazu ist anzumerken, dass die Abschaffung dieser Heiratsstrafe vor allem gutsituierten Personen zugutekommt: Aus der Botschaft des Bundesrates geht nämlich hervor, dass jene 11,5% der Steuerpflichtigen, die über ein steuerbares Einkommen zwischen 100’000 und 500’000 verfügen, von Steuersenkungen in Höhe von 940 Millionen Franken profitieren würden, während für die 43% der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen zwischen 50’000 und 100’000 Franken eine Steuerersparnis von lediglich 137 Millionen Franken resultieren würde.1 Die Vorlage hat überdies den Makel, dass sie neue Ungleichheiten zwischen verheirateten Doppelverdiener- und Einverdienerpaaren schafft – und dies obschon die Vorlage einen neuen Abzug für letztere vorsieht. Zudem benachteiligt die Vorlage auch Einverdiener-Konkubinatspaare mit Kindern.
Die gewählte Methode zur Beseitigung der Heiratsstrafe für gutsituierte Doppelverdienerpaare basiert auf der alternativen Steuerberechnung (dabei wird zunächst die Steuer des Paares nach den Regeln der gemeinsamen Besteuerung errechnet, danach wird das Ergebnis mit der individuellen Besteuerung für Konkubinatspaare verglichen, worauf das Paar den tieferen der beiden berechneten Beträge bezahlt). Dieses Modell ist positiv, da es Elemente der Einzelbesteuerung enthält, welche der Vorstand von Travail.Suisse im Grundsatz unterstützt hat. Denn diese vom Zivilstand unabhängige Besteuerung entspricht den Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft ebenso wie dem Grundsatz der Gleichbehandlung und kann gleichzeitig einen positiven Einfluss auf die Beschäftigungsquote der Frauen haben. Dies ist in Zeiten des Personalmangels positiv zu werten. Allerdings kann Travail.Suisse einen allfälligen Wechsel zur individuellen Besteuerung auf kantonaler Ebene nur unterstützen, wenn sich die Steuerausfälle in einem vertretbaren Rahmen halten.
Mögliche Abschaffung der Emissionsabgabe auf relativ kurze Sicht
Die mit den beiden vorgenannten Steuervorlagen verbundenen Mindererträge könnten noch massiver ausfallen, wenn Bundesrat Ueli Maurer zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz die Abschaffung bestimmter Emissionsabgaben vorschlägt. Sein Departement hat diesbezüglich einige besonders offensive Vorschläge vorgelegt. Würden sämtliche Stempelabgaben abgeschafft (auf Eigenkapital, auf dem Umsatz mit Obligationen und Wertpapieren, auf Versicherungsprämien), so hätte dies für den Bund Mindereinnahmen von mehr als zwei Milliarden Franken zur Folge. Auf kurze Sicht erscheint es allerdings wenig wahrscheinlich, dass die Abschaffung sämtlicher Stempelabgaben politisch mehrheitsfähig wird. Hingegen könnte sich im Parlament eine Mehrheit für die Abschaffung der Stempelabgabe auf Eigenkapital und der Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen finden, womit dem Bund Einnahmen von fast 400 Millionen Franken entgehen würden.
Und schliesslich sei daran erinnert, dass der Bundesrat die Abschaffung von Zöllen auf zahlreichen Importgütern im Umfang von 500 Millionen Franken pro Jahr beschlossen hat, wobei hier im Gegenzug allerdings Preissenkungen erwartet werden, von denen die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren dürften.
Aus der Summe dieser verschiedenen Steuervorlagen ergeben sich für den Bund Mindererträge von mehreren Milliarden Franken pro Jahr. Travail.Suisse wird ihren Einfluss im Rahmen ihrer Lobbying-Arbeit geltend machen, um diese Steuerausfälle auf ein tieferes Niveau zu begrenzen und damit allfällige neue Sparprogramme zu verhindern, die insbesondere die tiefen und mittleren Einkommen belasten würden.
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fn. 1 Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbe-steuerung). Siehe Tabelle zur Verteilung des Minderertrags nach Einkommensklassen auf Seite 59