Der Bundesrat präsentiert nach Ansicht von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, mit seiner Botschaft zur Steuervorlage 17 (SV 17) keine ausgewogene Steuerreform. Die SV 17 muss der klaren Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III (USR II) im Februar 2017 besser Rechnung tragen, indem sie die Steuerausfälle deutlicher reduziert und eine stärkere Gegenfinanzierung der Wirtschaft vorsieht. Das Parlament muss die Vorlage des Bundesrates verbessern. Ansonsten droht die Steuervorlage erneut am Referendum zu scheitern.
Die SV 17 muss die Steuerausfälle starker begrenzen und die Gegenfinanzierung der Wirtschaft erhöhen. Gemäss des jetzt vorliegenden Vorschlags beläuft sich der Beitrag der Wirtschaft mit der Dividendenbesteuerung und der Erhöhung der Kinderzulagen auf 700 Millionen Franken. Das genügt bei weitem nicht, da die SV 17 beim Bund Steuerausfälle von fast einer Milliarde Franken verursacht. Für die Kantone und die Gemeinden resultieren aufgrund der vorgesehenen Senkungen der Gewinnsteuersätze sogar Steuerausfälle von mindestens einer bis zwei Milliarden Franken.
Im Hinblick auf eine ausgewogene SV 17 und eine Begrenzung der Steuerausfälle auf ein für die Bevölkerung akzeptables Niveau schlägt Travail.Suisse folgende Massnahmen vor:
• Begrenzung der Steuerausfälle für den Bund auf 400 Millionen Franken, indem ein Teil der strukturellen Überschüsse des Ausgleichskontos der Schuldenbremse verwendet werden. Dies erfordert eine Revision des Gesetzes zur Schuldenbremse.
• Besteuerung der Dividenden zu 100 Prozent in den Kantonen und nicht nur zu 70 Prozent. Damit wird die in mehreren Kantonen bereits eingeführte oder geplante starke Senkung der Unternehmensgewinnsteuersätze stärker kompensiert.
• Erhöhung der Familienzulagen um 60 Franken (nicht nur 30 Franken).
• Teilfinanzierung im Umfang von 200 Millionen Franken durch die Arbeitgeber eines 20-tägigen Vaterschaftsurlaubs nach dem Vorbild der Volksinitiative von Travail.Suisse.
• Soziale Ausgleichsmassnahmen in den Kantonen, die ihre Unternehmensgewinnsteuersätze nach dem Vorbild des Kantons Waadt senken, z.B. durch zusätzliche Erhöhungen der Familienzulagen, stärkere Prämienverbilligungen und zusätzliche Mittel für die Aus- und Weiterbildung.
Abschaffung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer: nicht zu diesem Preis!
Travail.Suisse ist mit dem Grundsatz, die Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren zu beseitigen, einverstanden, allerdings nicht auf Kosten von Einnahmenausfällen von rund 1,15 Milliarden Franken. Um die Steuerausfälle zu begrenzen, müssen die Steuersätze der Direkten Bundessteuer überprüft werden. Grundsätzlich steht Travail.Suisse einer Neuausgestaltung des Steuersystems auf der Grundlage der individuellen Besteuerung positiv gegenüber, weil diese den gesellschaftlichen Veränderungen und der Gleichstellung von Mann und Frau Rechnung trägt und auch positiv für den Arbeitsmarkt ist. Eine solche Weiterentwicklung des Steuersystems ist aber nur akzeptabel, wenn sich die Steuerausfälle in Grenzen halten.
Für weitere Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident, Tél. 031 370 21 11, Mobile 079 287 04 93
Denis Torche, Leiter Finanz- und Steuerpolitik, Tel. 031 370 21 11, Mobile 079 846 35 19