Die Schweiz hat keine Wahl mehr – sie muss die kantonalen steuerlichen Sonderregelungen aufheben. Bei einer Ablehnung der USRIII muss das Parlament rasch eine neue, korrekt von der Wirtschaft gegenfinanzierte Vorlage erarbeiten. Wer Nein zur USRIII sagt, muss also nicht Angst um die Arbeitsplätze haben.
Es ist richtig, die kantonalen steuerlichen Sonderregelungen für ausländische Holding- und Verwaltungsgesellschaften aufzuheben. Diese sind nicht mehr mit den internationalen Steuernormen vereinbar, weil sie dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung widersprechen. Doch leider haben die Eliten aus Politik und Wirtschaft bei dieser Vorlage ihre Chance genutzt, um die Unternehmenssteuern massiv zu senken, ohne dass dafür eine Notwendigkeit besteht. Daraus resultieren mindestens 1,3 Milliarden Franken Steuereinbussen beim Bund und mehrere Milliarden Steuerverluste auf kantonaler Ebene, dies hauptsächlich deshalb, weil die Kantone schon daran sind, ihre Sätze für die Unternehmensgewinnsteuer zu senken. Tatsächlich hat die Reform, die 2019 in Kraft treten soll, bereits zu einer Verschärfung des interkantonalen Steuerwettbewerbs geführt. Während der durchschnittliche Unternehmenssteuersatz in der Schweiz von 2005 bis 2014 schon um über 4 Prozentpunkte von 22 auf 18 Prozent gesenkt wurde, ist heute eine Tendenz für eine Senkung auf unter 16 Prozent erkennbar. Die meisten Kantone haben entsprechende Massnahmen beschlossen oder angekündigt (z. B. Waadt von 22,8 auf 13,8 Prozent, Genf von 24,2 auf 13,5 Prozent, Basel-Stadt von 22,2 auf 13 Prozent, Schaffhausen von 16 auf 12 Prozent, Freiburg von 19,9 auf 13,7 Prozent usw.).
Ein Blankocheck
Zu diesen grossen Steuerausfällen werden weitere kommen, deren Ausmass noch unbekannt ist. Denn die Reform sieht für die Kantone freiwillige Instrumente vor: Anpassung der kantonalen Kapitalsteuern, massive Abzüge für Erträge aus Patenten (90 Prozent), Abzüge für den Forschungs- und Entwicklungsaufwand (bis zu 150 Prozent, weitaus mehr als der effektive Aufwand!), zinsbereinigte Gewinnsteuer auf Eigenkapital. Das Parlament hat die verschiedenen Steuererleichterungen zwar begrenzt, doch diese Grenze wurde extrem tief angesetzt. Die Erleichterungen dürfen kumuliert 80 Prozent des steuerbaren Reingewinns vor Abzug dieser Erleichterungen nicht übersteigen. Schöpfen Unternehmen diese steuerlichen Möglichkeiten voll aus, bezahlen sie statt 100 Prozent der Kantons- und Gemeindesteuern nur noch deren 20 Prozent. Das ist aus Sicht der steuerlichen Gleichbehandlung schlicht schockierend. Tatsache ist, dass das Stimmvolk sich zu einer Vorlage äussern muss, bei dem der Umfang der Steuereinbussen weitgehend unbekannt ist. Ein Ja käme einem Blankocheck oder einem nicht vollständig gedeckten Check gleich.
Sicher ist hingegen, dass die Bevölkerung die Ausfälle in Milliardenhöhe bezahlen muss – sei es durch Steuererhöhungen oder Leistungsabbau. Denn das Parlament hat auf jegliche Massnahme zur Gegenfinanzierung durch die Wirtschaft verzichtet. Das ist absolut ungerecht, weil auch die Unternehmen von der Infrastruktur der öffentlichen Hand profitieren und gar auf diese angewiesen sind, um ihre Tätigkeiten zu entwickeln. Da viele Kantone bereits finanzielle Probleme haben, wird die Reform die laufenden Sparprogramme klar verschärfen oder einen weiteren Leistungsabbau herbeiführen.
Die Befürworter der USR III drohen damit, dass bei einer Ablehnung der Reform viele steuerlich begünstigte Unternehmen abwandern werden, was zum Abbau von Stellen und zu Steuermindereinnahmen führen würde. Sie wollen damit das Stimmvolk einschüchtern, damit es sich nicht traut, diese Vorlage abzulehnen. Doch diese Argumentation hält den Tatsachen nicht stand: Erstens ist das Risiko, dass die betreffenden Unternehmen ins Ausland abwandern, äusserst gering, da die Kantone dabei sind, ihre Steuersätze massiv zu senken. Allfällige «Abwanderer» würden sich in erster Linie in andere Kantone mit tieferen Steuersätzen begeben. Zweitens hängt die Ansiedelung ausländischer Unternehmen von verschiedenen Faktoren – nicht nur von der Besteuerung – ab. Und die Schweiz nimmt hier weltweit einen der vorderen Plätze ein dank ihrer sehr guten Infrastruktur, ihrem flexiblen Arbeitsmarkt, ihrer starken Innovationskraft, ihren effizienten Verwaltungsstrukturen usw. Drittens wäre das Risiko, Arbeitsplätze zu verlieren, bei einer Annahme der USR III am grössten. Denn die massiven Steuereinbussen bei einem Ja zur Reform würden zu einem Abbau der öffentlichen Leistungen führen, was einen Stellenabbau oder bestenfalls einen Einstellungsstopp bewirken würde, mit dem Risiko, weiteren Druck auf die Arbeitsbedingungen auszuüben. Die Panikmache seitens der Befürworter der Reform, dass bei einer Ablehnung der Vorlage mit Steuerverlusten und Stellenabbau zu rechnen wäre, entbehrt folglich jeder Grundlage. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Stimmbevölkerung davon nicht täuschen und einschüchtern lässt.
Ausserdem wäre ein Nein des Stimmvolks zur Reform kein Nein zur Aufhebung der kantonalen Steuerregelungen – denn (fast) niemand mehr bestreitet die Notwendigkeit deren Aufhebung –, sondern ein Nein zu den hohen Steuereinbussen. Das Parlament müsste folglich rasch eine neue Vorlage erarbeiten, will es dem Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz keinen grossen Schaden zufügen. Die Massnahmen für eine geeignete Gegenfinanzierung der Reform durch die Wirtschaft sind übrigens bekannt. Das Parlament könnte beispielsweise beschliessen, die Kapitalgewinne zu besteuern (wie dies die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates vorsah), auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf Eigenkapital zu verzichten oder den Steuersatz für die Gewinnbesteuerung auf Bundesebene leicht anzuheben (was gerechtfertigt und durchaus tragbar wäre, weil die Senkungen der kantonalen Steuersätze, die momentan im Gang sind, die Prognosen des Bundesrates deutlich übertreffen). Bei einer Ablehnung der Reform müsste auch das separate Projekt zur Aufhebung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital aufgegeben werden, da dieses Vorhaben sehr grosse Steuerverluste bewirkt.
Ein Nein der Bevölkerung zur Unternehmenssteuerreform III wäre letztlich eine Chance: Eine ausgewogenere und gerechtere Vorlage würde die Kluft wieder verringern, die sich zwischen Wirtschaft und Bevölkerung gebildet hat, weil die Schere zwischen übermässigen Vergütungen für die Manager der Grossunternehmen und der allgemeinen Lohnentwicklung immer mehr aufgeht. Dies würde den nationalen und sozialen Zusammenhalt stärken und damit auch die Wirtschaft, die sich ja genau in diesem Umfeld bewegt.