Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, lehnt die Unternehmenssteuerreform III ab, denn sie wird nicht gegenfinanziert und veranlasst die Kantone, ihre Unternehmenssteuersätze so stark zu senken, dass der Service public schwer bedroht ist und die Bevölkerung die Kosten der Reform tragen muss. Wenn das Parlament die Vorlage des Bundesrates nicht deutlich ändert, wird Travail.Suisse die Unternehmenssteuerreform III bekämpfen und sich den Kräften anschliessen, die das Referendum ergreifen.
Es ist bedauerlich, dass die Aufhebung der kantonalen Steuerstatus, die Travail.Suisse begrüsst, unter dem Namen Unternehmenssteuerreform III zu einer reinen Steuersenkungsvorlage für die Unternehmen geworden ist, die Steuerausfälle in Milliardenhöhe für die Kantone und Gemeinden bedeutet. Entgegen den Vorhersagen des Bundesrates in seinem Vernehmlassungsbericht ist bereits festzustellen, dass die vorgesehenen Senkungen der Gewinnsteuersätze für Unternehmen in mehreren Kantonen (GE, VD, FR und weitere werden nachziehen müssen) überhaupt nicht moderat sein werden.
Minimaler Gewinnsteuersatz für Unternehmen erforderlich
Deshalb muss man diese Vorlage grundlegend überarbeiten und als Eckpfeiler einen minimalen Gewinnsteuersatz für Unternehmen um 17 Prozent vorsehen. Ein solcher Steuersatz ist im internationalen Standortwettbewerb immer noch sehr wettbewerbsfähig und ermöglicht, die Steuerausfälle auf ein geringes Niveau zu begrenzen. Die Zahl der Arbeitsplätze, die trotzdem durch die Abwanderung sehr mobiler Gesellschaften verloren gehen könnten, wäre höchstwahrscheinlich deutlich tiefer als die Zahl der Arbeitsplätze, die wegen starker Kürzungen im Service public gestrichen werden müssen, wenn die Vorlage unverändert bleibt. Denn die Ausfälle in Milliardenhöhe würden die öffentliche Hand zwingen, ihre Leistungen zu überdenken und neue Sparprogramme einzuführen.
Im Widerspruch zur Förderung von Arbeitskräften aus der Wohnbevölkerung
Die von Bundesrat, Wirtschaftskreisen und bürgerlichen Parteien eingeschlagene Richtung steht auch im Widerspruch zur angestrebten Förderung von Arbeitskräften aus der Schweizer Wohnbevölkerung. Durch massive Steuersenkungen werden noch mehr Gesellschaften und Arbeitskräfte aus dem Ausland angelockt. Gleichzeitig stehen Bund und Kantonen weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, um Massnahmen für die Weiterbildung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung von älteren Arbeitnehmenden umzusetzen.
Ohne klaren Richtungswechsel ist ein Referendum sicher
Die Senkung der Unternehmensbesteuerung ist eine derart rechtsideologische Frage, dass die Chancen einer deutlichen Reformkorrektur durch das Parlament gering sind. Deshalb kündigt sich bereits ein Referendum an. Da die Notwendigkeit einer Aufhebung der diskriminierenden kantonalen Steuerstatus im Inland kaum mehr umstritten ist und der internationale Druck auf die Schweiz bestehen bleibt, wird eine Ablehnung der Reform mittels Referendum sehr rasch zur Ausarbeitung einer neuen Vorlage führen, welche die falsche Richtung der Unternehmenssteuerreform III korrigiert.
Für weitere Auskünfte:
Martin Flügel, Präsident, Tel. 031 370 21 11 oder 079 743 90 05
Denis Torche, Leiter Steuerpolitik, Tel. 079 846 35 19