Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, bedauert, dass der Bundesrat auf eine Besteuerung der Kapitalgewinne als Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform III verzichten will. Ohne Gegenfinanzierung durch die Wirtschaft wird die Reform vor dem Volk keine Chance haben.
Travail.Suisse begrüsst zwar die Aufhebung der kantonalen steuerlichen Sonderregelungen, verlangt jedoch gleichzeitig, dass die Unternehmenssteuerreform III keine Steuerausfälle hervorruft und durch jene Kreise gegenfinanziert wird, die stark von den vorgesehenen Steuererleichterungen profitieren. In diesem Sinn ist die im Entwurf vorgesehene Kapitalgewinnsteuer von grosser Bedeutung, denn es handelt sich dabei um das Herzstück der geforderten Gegenfinanzierung durch die Unternehmen. Wenn er auf diese Massnahme verzichtet, bittet der Bundesrat wieder die Bevölkerung zur Kasse, welche die Sparprogramme zu tragen haben wird.
Ein Mindeststeuersatz für Unternehmen ist unabdingbar
Die Reform drängt auch die Kantone, ihre Steuersätze für Unternehmen zu senken, was zu einem ruinösen Steuerwettbewerb und zu einem starken Abbau der Leistungen des Service public führen wird. Um das zu verhindern, muss ein Mindeststeuersatz für die Unternehmen von 17 Prozent festgesetzt werden. Wenn tatsächlich auf die Kapitalgewinnsteuer verzichtet werden soll, ist ein solcher Mindeststeuersatz erst recht dringlich.
Nach der Unternehmenssteuerreform II, die Steuerverluste in Milliardenhöhe verursacht hat (die im Vorfeld der Abstimmung verschwiegen worden sind) wird eine dritte Reform keine Chance haben, wenn es wieder die Bevölkerung ist, welche sie mit einem Leistungsabbau und mit Steuererhöhungen bezahlen muss.
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Denis Torche, Leiter Steuerpolitik, Tel. 031 370 21 11 oder 079 846 35 19