Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst den Willen des Bundesrates, die Steuererleichterungen von Unternehmen mit sogenannt kantonalem Steuerstatus abzuschaffen. Diese Spezialregelungen sind nicht mehr mit internationalen Standards zu vereinbaren und entsprechen nicht der Steuergerechtigkeit. Für Travail.Suisse ist es absolut zentral, dass die Unternehmenssteuerreform III (USRIII) nicht zu Steuerausfällen führt und dass die Kosten der Anpassungen durch die Unternehmungen und ihre Aktionäre getragen werden.
Es ist in keinerlei Art und Weise zu rechtfertigen, dass einmal mehr die Steuerlast von Unternehmen auf Privatpersonen verlagert werden soll (Vgl. USR II). In diesem Sinne beinhaltet die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates mit der Einführung einer Gewinn- und Kapitalsteuer einen Schritt in die richtige Richtung. Aber dieser eine Schritt reicht bei weitem nicht aus, um die massiven Steuerausfälle der Reform zu kompensieren.
Ausserdem öffnet der Bundesrat mit seiner Vorlage den Kantonen Tür und Tor, den Steuerwettbewerb noch mehr anzuheizen. Damit einhergehen massive zusätzliche Steuerausfälle für Kantone und Gemeinden. Die laufenden Steuerpakete in vielen Kantonen zeigen, dass weitere Steuerausfälle nicht drin liegen. Um die USR III also ertragsneutral umzusetzen, müssen weitere Massnahmen eingeführt werden. Die wichtigste davon ist die Einführung eines Mindeststeuersatzes für die Unternehmensgewinne (inkl. der Bundessteuer von 7,9 Prozent und den Kantonalen- und Gemeindesteuern) Eine solche Lösung hat den Vorteil, dass ein ruinöser Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen vermieden wird, ohne die Steuerkompetenz der Kantone völlig auszuschalten.
Travail.Suisse wird keine USR III unterstützen, die zu weiteren massiven Steuerausfällen führt. Denn jede weitere Steuersenkung muss von der Bevölkerung getragen werden, sei es durch Steuererhöhungen oder durch Einbussen beim Service public. Das ist für Travail.Suisse inakzeptabel.