Dank den bilateralen Verträgen hat die Schweiz fast im gleichen Mass Zugang zum Binnenmarkt der EU wie deren Mitgliedstaaten. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Kommission in Brüssel, die als Wettbewerbspolizei in der EU auftritt, sich an bestimmten Steuerpraktiken der Schweizer Kantone stört. Fairere Bedingungen für den Steuerwettbewerb, sowohl in der EU als auch in der Schweiz, liegen auch im Interesse der Arbeitnehmenden.