Der Ständerat hat anlässlich seiner heutigen Sitzung die von der Staatspolitischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Bundesverfassung und des Gesetzes zur erleichterten Einbürgerung von Ausländer/-innen der dritten Generation genehmigt. Die parlamentarische Initiative geht nun zurück in den Nationalrat. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diesen Schritt in die richtige Richtung.
Während der Session hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga daran erinnert, dass die erleichterte Einbürgerung von „Dritt-Generation-Ausländern“ keine automatische Einbürgerung zur Folge hat und dass es sich nicht um ein Grundrecht handelt. „Die erleichterte Einbürgerung für ausländische Personen der dritten Generation ist mehr als notwendig“, sagt auch Hélène Agbémégnah, Leiterin Migrationspolitik von Travail.Suisse. Die Änderungen in der Bundesverfassung (Art. 38 Abs. 3 BV) wird von 21 Kantonen getragen und ermöglicht eine schweizweite Vereinheitlichung für die Einbürgerung der Ausländer/-innen der dritten Generation.
Travail.Suisse erinnert daran, dass die parlamentarische Initiative vor 9 Jahren (!) eingereicht wurde. Es wird Zeit, das Thema endlich dem Volk zu unterbreiten und es über die Änderung der Bundesverfassung abstimmen zu lassen.
Mehr Informationen :
Hélène Agbémégnah, Leiterin Migration Travail.Suisse, Tel. 078 760 93 73