Heute, am 26. November 2014, berät der Ständerat die Motion der SVP-Fraktion zur Berufslehre für junge Sans-Papier. Für Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, geht es in der Frage der Berufslehre für junge Sans-Papiers nicht darum, die Voraussetzungen für eine Lehre im Gesetz zu verankern. Vielmehr gilt es Hürden abzubauen, die den Zugang in der Praxis verunmöglichen.
Auch nach dem Inkrafttreten der revidierten Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) am 1. Februar 2013 ist die Absicht, jungen Sans-Papiers eine Berufslehre zu ermöglichen, ein frommer Wunsch geblieben. In Schätzungen wird davon ausgegangen, dass jährlich mehrere hundert junge Sans-Papiers eine Lehre in Angriff nehmen können. Doch bisher haben nur einige wenige beim Bundesamt für Migration (BFM) ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Der Hauptgrund dürfte darin liegen, dass sie die Gefahr einer Ausweisung ihrer Familie als zu hoch einstufen, wenn sie ihre Identität offenlegen.
Jungen Sans-Papier keine Hürden für Lehre in den Weg stellen
Die relevante Frage ist somit nicht, ob die Voraussetzungen für eine Lehre im Gesetz verankert werden müssen. Weil das Ausländergesetz (AuG) nur die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für die Legalisierung des Aufenthalts von Personen ohne Aufenthaltsbewilligung regelt und die konkreten Situationen, in denen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden kann, in der VZAE geregelt sind, ist es richtig und logisch, den Zugang der jungen Sans-Papiers zur Lehre in der Verordnung zu regeln. Die jugendlichen Sans-Papier müssen eine Lehre absolvieren können, denn sie sind nicht verantwortlich für die Situation, in der sie sich befinden. Ausserdem ist es unmenschlich und alles andere als im Interesse der Gesellschaft, wenn wir diesen Jugendlichen keine andere Möglichkeit lassen, als untätig in der Illegalität zu leben, anstatt sich eine berufliche Zukunft aufzubauen. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung und des damit verbundenen zunehmenden Arbeitskräfte- und Lehrlingsmangels sprechen ausserdem solide wirtschaftliche Argumente dafür, den jungen Sans-Papier keine unüberwindbaren Hindernisse für eine Lehre in den Weg zu stellen.
Lehre darf kein Grund für Ausweisung sein
Deshalb fordert Travail.Suisse, dass das Bundesamt für Migration in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Bilanz zur Umsetzung der geänderten VZAE zieht und einen Vorschlag mit unabdingbaren gesetzlichen Änderungen erarbeitet, die gewährleisten, dass junge Sans-Papiers wirklich eine Berufslehre absolvieren können. Diese müssen insbesondere gewährleisten, dass Sans-Papiers mit einer Lehre nicht das Risiko eingehen, dass ihre Familie ausgewiesen wird, aber auch, dass sie nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Lehre einfacher eine Bewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt erhalten. Denn es wäre für unser Land kontraproduktiv, junge Sans-Papiers auszubilden, ihnen aber danach die Tür zum Schweizer Arbeitsmarkt zu verschliessen. Diese Sicht drängt sich nicht nur aufgrund der Investitionen in ihre Ausbildung auf, sondern auch angesichts der aktuellen Migrations- und Bevölkerungsentwicklung, die bedingt, dass wir alle im Land verfügbaren Kompetenzen nutzen.
Für weitere Informationen:
Denis Torche, Leiter Migrationspolitik
Tel. 031 370 21 11 oder 079 846 35 19