Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, bedauert die Verschärfungen, die der Nationalrat im Rahmen der Revision des Bürgerrechtsgesetzes vorgenommen hat. Diese widersprechen dem gesunden Menschenverstand und behindern die Integration. Falls die Version des Ständerats nicht in allen strittigen Punkten obsiegt, ist es ratsamer, ganz auf diese Gesetzesrevision zu verzichten.
Travail.Suisse hätte erwartet, dass im Gegenzug zur Neuerung, nur Personen mit C-Bewilligung zum Einbürgerungsverfahren zuzulassen, die restlichen Einbürgerungsbedingungen gelockert werden, d.h. die erforderliche Aufenthaltsdauer, die Vereinheitlichung der kantonalen Fristen und die Integrationskriterien. Die Version des Nationalrats übernimmt nun aber nicht nur die Anforderung einer C-Bewilligung, sondern sieht gleichzeitig eine Verschärfung aller übrigen Voraussetzungen vor. Dadurch ist die Revision unannehmbar geworden.
Die Schweiz sieht sich zunehmend mit einem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen einer alternden Bevölkerung konfrontiert. Deshalb ist es sowohl für die Gesellschaft als auch für die Wirtschaft absolut kontraproduktiv, die Einbürgerungsbedingungen in diesem Ausmass zu verschärfen.
Die Version des Ständerats für das Bürgerrechtsgesetz ist gerade noch akzeptabel, da sie ein gewisses Gleichgewicht wahrt. Weil es jedoch unwahrscheinlich ist, dass der Nationalrat bei den wichtigsten Differenzen zum Ständerat auf seine Entscheidungen zurückkommen wird, sollte der Ständerat konsequent an seinen Positionen festhalten. Denn im Endeffekt ist ein Scheitern der Revision einem revidierten Bürgerrechtsgesetz, das auf der Linie des Nationalrats liegt, vorzuziehen. Andernfalls wäre der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts viel zu restriktiv geregelt, zudem würden die Benachteiligungen von Bewerberinnen und Bewerbern je nach Aufenthaltsstatus und Nationalität weiter verstärkt.
Für weitere Informationen:
Denis Torche, Leiter Migrationspolitik, Tel. 031 370 21 11 oder 079 846 35 19