Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation von 170’000 Arbeitnehmenden, nimmt den Entscheid des Bundesrates, die Kontingente für gut qualifizierte Arbeitnehmende aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA nicht zu erhöhen, mit Befriedigung zur Kenntnis. Angesichts der konjunkturellen Aussichten und der Lücken im Bereich der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr wäre eine Erhöhung nicht nachvollziehbar gewesen.
Der Entscheid des Bundesrates, die Kontingente nicht zu erhöhen, ist zu begrüssen, da hinter den Kulissen von Wirtschaftskreisen viel Druck für eine Erhöhung gemacht worden ist. Sobald es der Wirtschaft besser geht und die Auswirkungen der demografischen Entwicklung spürbar sein werden, wird der Druck wieder zunehmen, da es an qualifiziertem und weniger qualifiziertem Personal mangeln wird. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Erhöhung der Kontingente denkbar. Allerdings ist eine solche an strikte Bedingungen zu knüpfen. Zu diesen Bedingungen gehören unter anderem obligatorische Bildungsmassnahmen zugunsten des ausländischen Personals und die Stärkung der Aus- und Weiterbildung. Zudem sind mehr Mittel für die Integration bereit zu stellen.
Integration : Anreize bieten und nicht nur verpflichten
Travail.Suisse begrüsst in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen einer Teilrevision des Ausländergesetzes, 40 Millionen Franken zusätzlich für die Integration eingesetzt werden sollen. Es ist auch erfreulich, dass der Entwurf vorsieht, dass auch die Arbeitgebenden einen Beitrag zur Integration ihrer ausländischen Arbeitnehmenden und deren Familienangehörigen leisten sollen. Es handelt sich dabei um eine alte Forderung von Travail.Suisse.
Die vorgesehenen Verpflichtungen für die Ausländerinnen und Ausländer, namentlich die Voraussetzung von Sprachkenntnissen für den Familiennachzug, sind zwar gut gemeint, kommen indes einer Diskriminierung gleich, da sie nur für die Personen aus Drittstaaten und die ausländischen Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern gelten, nicht aber für EU-Bürgerinnen und Bürger. Es ist fraglich, ob man ein gut qualifiziertes Kadermitglied dazu verpflichten wird, einen Sprachkurs zu besuchen, damit er oder sie seine oder ihre Familie in die Schweiz holen darf. Im Wettbewerb um die „Talente“, den sich immer mehr entwickelte Länder im Hinblick auf die Rekrutierung von sehr qualifizierten Migrantinnen und Migranten liefern, könnte sich eine solche Verpflichtung als kontraproduktiv erweisen. Anreize wären zielführender als Verpflichtungen!