Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, bedauert, dass der Bundesrat nicht auf die Änderungen der Integrationsbedingungen, die er – als indirekter Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative – im Ausländergesetz vornehmen will, verzichtet. Zudem lehnt Travail.Suisse die zusätzliche Verschärfung bezüglich des Widerrufs von Bewilligungen bei schwerwiegenden Straftaten ab.
Travail.Suisse ruft das Parlament auf, alle Änderungen des Ausländergesetzes, welche die Integration betreffen, abzulehnen, da keine Verbindung mit der Ausschaffungsinitiative besteht. Im Ausländergesetz sind bereits Bestimmungen verankert, die die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung von einer erfolgreichen Integration abhängig machen. Änderungen dieser Bestimmungen sind verfrüht, da sie erst seit knapp einem Jahr in Kraft sind und ihre Wirkung noch nicht beurteilt werden kann.
Der Schweizer Arbeitsmarkt ist für qualifizierte Ausländer/innen weniger attraktiv
Die vorgesehenen Änderungen werten die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) stark ab, indem sich diese bald nicht mehr von der Aufenthaltsbewilligung unterscheiden wird. Dies wird dazu führen, dass der Schweizer Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitnehmende, auf die die Wirtschaft in Zukunft angesichts der ungünstigen demografischen Entwicklung noch stärker angewiesen sein wird als heute, an Attraktivität verlieren wird.
Travail.Suisse kann einzig dem Vorschlag, wonach eine Bewilligung im Falle einer schwerwiegenden Straftat (Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren) widerrufen werden kann, zustimmen. Nicht annehmbar ist, dass der Widerruf bereits nach einem Jahr erfolgen soll. Insgesamt trägt der Vorschlag dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht genügend Rechnung.