Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist gegen eine Verschärfung der Integrationsbedingungen für den Erhalt einer Niederlassungsbewilligung, wie sie der Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative vorsieht. Zustimmen kann Travail.Suisse einzig dem Widerruf der Bewilligung im Falle einer schweren Straftat.
Travail.Suisse lehnt die im Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative enthaltenen Anpassungen der Integrationsbedingungen ab. Diese haben nichts mit den Anliegen der SVP-Initiative zu tun. Zudem enthält bereits das neue Ausländergesetz Bestimmungen, welche die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung von einer erfolgreichen Integration abhängig machen, insbesondere von guten Kenntnissen einer Landessprache. Das neue Ausländergesetz ist erst am 1. Januar 2008 in Kraft getreten; es ist deshalb verfrüht, die Artikel zur Integration zu überarbeiten, bevor über ihre Umsetzung Bilanz gezogen worden ist.
Nicht akzeptabel ist nach Meinung von Travail.Suisse, dass einer Person die Niederlassungsbewilligung entzogen werden kann, wenn sie von der Sozialhilfe abhängig ist, und dies sogar, wenn sie sich seit mehr als 15 Jahren legal in der Schweiz aufhält. Diese Massnahme ist unverhältnismässig.
Zustimmen kann Travail.Suisse einzig dem Vorschlag, wonach eine Bewilligung nach einer schwerwiegenden Straftat (Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren) widerrufen werden soll. Damit wird nicht nur die gegenwärtige Praxis vereinheitlicht, sondern es werden auch die in der SVP-Initiative vorgesehenen willkürlichen Bedingungen für einen Widerruf vermieden. Der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit, des Non-Refoulement-Prinzips sowie des Rechts der Achtung des Privat- und Familienlebens kommt dabei indes besondere Bedeutung zu. Vor allem junge Leute, die in der Schweiz geboren sind oder hier die Schule besucht haben, sollten nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, wenn sie zu diesem keine Verbindung mehr haben.
Diese Vernehmlassung ist in französischer Sprache verfasst worden und wird nicht übersetzt.