Das Ausländergesetz (AuG) regelt die Aufnahme, die Aufenthalts- und Anstellungsbedingungen, den Familiennachzug und die Eingliederung von Ausländern. Es umfasst auch sehr viele Polizeibestimmungen. Es gilt für Angehörige von Drittstaaten, also für etwa 40 Prozent der Ausländer in der Schweiz. Für Bürger der Europäischen Union (EU) gilt es nur, wenn das Abkommen über den freien Personenverkehr nichts anderes bestimmt.