Rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz ist leider eine Tatsache, auch wenn kaum darüber gesprochen wird. Travail.Suisse, die Dachorganisation der Arbeitnehmenden, veröffentlicht heute ein Praxishandbuch zu diesem Thema. Es soll zur Anerkennung des Problems beitragen, enthält aber auch konkrete Vorschläge zur Verhinderung von rassistischer Diskriminierung und zur Durchsetzung der Behandlungsgleichheit am Arbeitsplatz.
Rassistische Diskriminierung bedeutet, dass Menschen wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Staats- oder Volkszugehörigkeit, ihrer Kultur oder ihrer Religion benachteiligt werden. Das Praxishandbuch „Diskriminierung am Arbeitsplatz verhindern“ von Travail.Suisse beschreibt anhand von konkreten Beispielen die verschiedenen Formen der rassistischen Diskriminierung am Arbeitsplatz. Eine solche kann sich beispielsweise in einer Lohnkürzung beim Verlust der Aufenthaltsbewilligung, im fehlenden Zugang zur Weiterbildung unter dem Vorwand sprachlicher Schwierigkeiten oder in der Weigerung, jemanden wegen seiner Hautfarbe als Vorgesetzten anzuerkennen, äussern.
Eine Gebrauchsanleitung zum Handeln
Das Handbuch beschränkt sich jedoch nicht darauf, die Situation zu beschreiben. Es enthält auch konkrete Vorschläge, wie gegen rassistische Diskriminierung vorgegangen werden kann. Der Wille zur Verhinderung von rassistischer Diskriminierung muss in einer Firma auf höchster Ebene vorhanden sein, wenn auf den verschiedenen Stufen des Unternehmens konkrete Massnahmen umgesetzt werden sollen. Das Handbuch ermutigt daher die Chefetagen dazu, eine klare Politik zu betreiben, die auf antidiskriminierenden Grundsätzen beruht und wirksame Mittel zur Umsetzung anwendet (einen Verhaltenskodex oder eine Firmenkonvention).
So wird die nötige und von allen anerkannten Grundlage zur Umsetzung von transparenten und nicht diskriminierenden Vorgehensweisen bei der Einstellung, der Anerkennung von Diplomen, dem Zugang zur Bildung, der Unterdrückung von rassistischen Äusserungen und dem Schutz der potenziellen Opfer geschaffen.