Zwar hat sich der Nationalrat bereits für die Ratifizierung des Freihandelsabkommens (FHA) mit Costa Rica und Panama ausgesprochen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert nun aber den Ständerat auf, die Ratifizierung an die Forderung zu knüpfen, dass das Kapitel des Abkommens über Handel und nachhaltige Entwicklung in Zukunft verbindlicher umgesetzt wird.
Seit 2010 schlägt die Schweiz ihren Freihandelspartnern ein Kapitel über die nachhaltige Entwicklung vor. Dieses beinhaltet Arbeits- und Umweltschutznormen, die aus den EFTA-Musterbestimmungen übernommen wurden. Das Freihandelsabkommen (FHA) mit Costa-Rica und Panama beinhaltet heute zwar ein Kapitel über den Handel und die nachhaltige Entwicklung, gleichzeitig schliesst es aber aus, dass die Parteien die in einem anderen Kapitel geregelten Streitbeilegungsmechanismen in Anspruch nehmen können.
Unterstellung der Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen unter das Streitbeilegungsverfahren
Zwecks Umsetzung der sozialen und ökologischen Dimension des FHA muss das Kapitel Handel und nachhaltige Entwicklung ebenfalls dem Streitbeilegungsverfahren unterstellt werden. «Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit genügen nicht. Es ist auch nicht logisch, dass handelsspezifische Aspekte dem Streitbeilegungsmechanismus unterstellt sind, die Arbeits- und Umweltfragen jedoch nicht», sagt Denis Torche, Leiter Aussenpolitik Travail.Suisse. Im Rahmen der Streitbeilegung besteht die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens und als letztes Mittel sind auch finanzielle Entschädigungen vorgesehen.
Da das Abkommen bereits unterzeichnet ist, verlangt Travail.Suisse keine unmittelbare Neuverhandlung, sondern die Zusage, dass die Schweiz anlässlich der im Kapitel Handel und nachhaltige Entwicklung vorgesehenen periodischen Überprüfung ihrem Partner zu gegebener Zeit auch die Unterstellung unter das Streitbeilegungsverfahren vorschlägt. Das Freihandelsabkommen der USA mit Panama (2012) enthält nämlich einen solchen Mechanismus, und die USA haben bereits anlässlich der Aushandlung des Abkommens von Panama zahlreiche Verbesserungen im Bereich des Arbeitsrechts zugestanden erhalten.
Des Weiteren müssen die Vertreter der Zivilgesellschaft vom gemischten Ausschuss, der das Abkommen umsetzt, einbezogen werden, wie dies in den jüngsten FHA der Europäischen Union ebenfalls vorgesehen ist. Das Fachwissen der Sozialpartner, insbesondere deren arbeitsrechtliche Kenntnisse, wird bei der periodischen Überprüfung des Inhalts des Kapitels über die nachhaltige Entwicklung wertvoll sein.
Positionspapier von Travail.Suisse zu Freihandelsabkommen
Aufgrund der steigenden Bedeutung von FHA für die Schweizer Wirtschaft, aber auch der damit verbundenen Auswirkungen auf Arbeit und Umwelt, hat der Vorstand von Travail.Suisse ein Positionspapier verabschiedet, das konkrete Vorschläge zur Stärkung und Umsetzung der Sozial- und Umweltaspekte von Freihandelsabkommen enthält.
Das Dokument steht unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.travailsuisse.ch/aktuell/positionen
Für weitere Informationen:
Denis Torche, Leiter Aussenpolitik, Tel. 031 370 21 11 oder 079 846 35 19