Die Europäische Sozialcharta feiert ihr 50-jähriges Jubiläum. Die Schweiz ist jedoch nicht mit von der Partie, weil sie als eines der letzten Länder Europas die Charta nicht ratifiziert hat. Travail.Suisse unterstützt anlässlich dieses Jahrestags die Kundgebung der Kampagne «Pro Sozialcharta» vom 18. Oktober 2011 in Bern.
Die Sozialcharta wurde 1961 in Turin unterzeichnet, in einer Zeit, als die sozialen Rechte noch viel weniger weit entwickelt waren als heute. Von den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates haben ausser der Schweiz nur Liechtenstein und San Marino die Sozialcharta noch nicht ratifiziert. Die Ratifikation der Sozialcharta war damals gar eine Voraussetzung für die Aufnahme der neuen EU-Mitgliedsländer in den Europarat.
Es ist deshalb höchste Zeit, dass auch die Schweiz endlich die Sozialcharta des Europarates ratifiziert. Das 50. Jubiläum der Sozialcharta wäre dafür eine gute Gelegenheit und unterstreicht auch die unhaltbare Situation der Schweiz: Es besteht ein Widerspruch zwischen der Rolle, die sie im Europarat spielen will, und der Tatsache, dass sie einer der wichtigsten Verpflichtungen der Mitgliedsländer nicht nachkommt, nämlich der Ratifikation der Sozialcharta.
Die Sozialcharta ist in Europa Garant für die Einhaltung der sozialen Rechte und gilt als natürliche und unabdingbare Ergänzung zu den staatsbürgerlichen und politischen Rechten, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert sind, welche die Schweiz 1974 ratifizierte. Die Schweiz erweckt deshalb den Eindruck, dass sie den staatsbürgerlichen und politischen Rechten einen höheren Stellenwert einräumt als den sozialen Rechten, und dass sie die Unteilbarkeit der Menschenrechte nicht anerkennt.
Die Sozialcharta kann mit dem geltenden Schweizer Recht ratifiziert werden..
.
Dies trägt zu einem Bild der Schweiz bei, die versucht, wirtschaftlich möglichst stark vom grossen europäischen Markt zu profitieren, ohne die grundlegenden sozialen Rechte übernehmen zu wollen, die auch für einen fairen Wettbewerb unabdingbar sind.
Rechtliche Hürden bestehen für die Ratifizierung der Sozialcharta nicht mehr. Denn mit der Einführung des Vereinigungsrechts in der Bundesverfassung und mit den Fortschritten im Bereich der Immigration durch das Abkommen über den freien Personenverkehr erfüllt die Schweiz auf rechtlicher Ebene die Anforderungen für eine Ratifizierung der Sozialcharta.
…aber offensichtlich nicht die revidierte Sozialcharta
1999 ist eine revidierte Sozialcharta in Kraft getreten, die den gesellschaftlichen Entwicklungen und der veränderten Arbeitswelt Rechnung trägt. 31 der 47 Mitgliedsländer des Europarates haben die revidierte Sozialcharta bereits ratifiziert (Stand im Mai 2011). Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die konsequentere Gleichstellung von Mann und Frau, die Erweiterung des Diskriminierungsverbots, mehr Partizipationsrechte und ein besserer Kündigungsschutz.
Ein Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates vom Januar 2010 verlangte, dass geprüft wird, ob die geltende Rechtsordnung der Schweiz mit der revidierten Sozialcharta vereinbar ist. Der Bericht des Bundesrates ist noch nicht veröffentlicht, vermutlich kann die Schweiz die revidierte Sozialcharta aber nicht ratifizieren. Denn das schweizerische Recht ist mit mehreren Kernartikeln der revidierten Sozialcharta nicht vereinbar (ein Land muss für eine Ratifizierung der revidierten Sozialcharta mindestens sechs der neun Kernartikel erfüllen).
Zu den grössten Hürden für eine Ratifizierung gehören insbesondere ein ungenügender Schutz bei missbräuchlicher Kündigung (maximale Entschädigung von 6 Monatslöhnen, eine Revision des OR in diesem Punkt ist jedoch in der Vernehmlassung). Ausserdem müssten die Abkommen, die mit Nicht-EU-Ländern im Bereich der sozialen Sicherheit bestehen, mit dem Koordinationsrecht der EU in Einklang gebracht werden. Schliesslich müsste das Ausländerrecht in wesentlichen Punkten revidiert werden, damit es die Anforderungen der revidierten Sozialcharta erfüllt, insbesondere was Einschränkungen beim Familiennachzug und bei der beruflichen Mobilität sowie Ausweisungen namentlich im Zusammenhang mit der Sozialhilfe betrifft.
Zuerst die ursprüngliche Sozialcharta ratifizieren
Angesichts dieser Hindernisse fordert Travail.Suisse in einem ersten Schritt die Ratifizierung der ursprünglichen Sozialcharta. Danach sollen rechtliche Hindernisse, die der Ratifizierung der revidierten Sozialcharta im Weg stehen, schrittweise abgebaut werden. Die Charta soll der Schweiz als Orientierungshilfe bei der Anpassung ihrer Gesetzgebung an höhere soziale und arbeitsrechtliche Standards dienen. Der Bericht des Bundesrates zum erwähnten Postulat wird aufzeigen, welche Punkte revidiert werden müssen.
50 Jahre nach der Unterzeichnung der Sozialcharta kann die Schweiz nicht mehr abseits stehen. Wir sollten die Sozialcharta des Europarates endlich ratifizieren! Im Interesse der Arbeitnehmenden, aber auch der Schweiz und ihres Rufs in Europa.
Die Europäische Sozialcharta in Kürze
Die Sozialcharta ist die grundlegende Vereinbarung zum Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte in Europa.
Inhalt: Die Charta umfasst 19 Ziele (Teil I) und entsprechende Artikel (Teil II). Die in diesen Artikeln erwähnten sozialen Rechte lassen sich in drei Kategorien einteilen: Arbeitsschutz, sozialer Schutz für die gesamte Bevölkerung und Schutz ausserhalb des Arbeitsplatzes.
Für die Ratifikation der Sozialcharta muss sich ein Staat verpflichten, mindestens fünf der sieben «Kernartikel» sowie eine Anzahl weiterer Artikel einzuhalten. Zu den sieben Kernartikeln gehören: das Recht auf Arbeit, das Vereinigungsrecht, das Recht auf Kollektivverhandlungen, das Recht auf Soziale Sicherheit, das Recht auf Fürsorge, das Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz, das Recht der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien auf Schutz und Beistand.