Travail.Suisse fordert Bundesrätin Doris Leuthard auf, die sozialen Aspekte und die Arbeit in die bilateralen Freihandelsabkommen einzubeziehen, welche die Schweiz derzeit aushandelt.
Da die Doha-Runde in der WTO an einem toten Punkt angelangt ist, gibt es immer mehr bilaterale Freihandelsabkommen. Diese decken ein weites Feld ab: Zollfragen, aber auch Dienstleistungen, Investitionen, öffentliche Aufträge usw. Die Regelungen zum Schutz der Interessen der Unternehmen und Investoren entwickeln sich rasch, während die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden hinterherhinken.
Um ein akzeptables Gleichgewicht zwischen den Interessen der Investoren und jenen der Arbeitnehmenden zu gewährleisten, müssen soziale Aspekte und Arbeitsfragen in die künftigen Verhandlungen über Freihandelsabkommen einbezogen werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) muss in diesem Sinne handeln. Diese Forderung ist umso wichtiger, als die nächsten Verhandlungspartner grosse Schwellenländer wie Indien, Brasilien usw. sind, deren wirtschaftliches Gewicht auf dem Weltmarkt stark wächst.
Die Schweiz kann sich in dieser Hinsicht von der Europäischen Union (EU) inspirieren lassen, denn die Förderung der sozialen Rechte und der Arbeit ist integrierender Bestandteil der neueren Handelsabkommen der EU. Für die Abkommen, die derzeit ausgehandelt werden, sieht die EU sogar eine besondere Klausel vor. Diese besagt im Wesentlichen, dass nichts eine Abkommenspartei daran hindern darf, ihre Gesetze über die Beschäftigung, die Arbeit und die soziale Sicherheit, einschliesslich Mindestlöhne und Gesamtarbeitsverträge, anzuwenden.
Beitrag an eine gerechtere und stabilere Wirtschaftsordnung
Der Einbezug der sozialen Aspekte und der Arbeit in bilaterale Freihandelsabkommen verbessert die Arbeitsnormen in den Schwellen- und Entwicklungsländern – was gut für die Produktivität ist – und trägt zur Aufrechterhaltung der in Industrieländern wie der Schweiz geltenden Bestimmungen bei. So wird eine gerechtere und stabilere Wirtschaftsordnung geschaffen, was auch im Interesse der Exportwirtschaft ist.
Die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz muss mit ihren allgemeinen aussenpolitischen Zielen wie Förderung der Menschenrechte, Milderung des Elends und Umweltschutz vereinbar sein. Der Einbezug der sozialen Aspekte und der Arbeit in bilaterale Freihandelsabkommen deckt sich genau mit dieser Vision.