Travail.Suisse, die Dachorganisation der Arbeitnehmenden, freut sich über die Zustimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Staaten. Die intensive Informations- und Aufklärungsarbeit hat sich gelohnt. Die Angstkampagne und die ausländerfeindlichen Argumente der Gegner vermochten nicht zu überzeugen. Mit der Verstärkung der flankierenden Massnahmen sind der Bund und die Kantone verpflichtet, ein wirksames Schutzinstrumentarium gegen Lohnunterbietungen zu installieren.
Travail.Suisse, die Dachorganisation der Arbeitnehmenden, ist erfreut über das Ja zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten. Travail.Suisse hatte seine Zustimmung von der Bedingung abhängig gemacht, dass das Schutzinstrumentarium gegen Lohnunterbietung auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt verstärkt wird. Dies ist mit der Einstellung von 150 Inspektoren, der Verschärfung des Entsendegesetzes, dem Einbezug der Verleihfirmen und den Massnahmen zur Aufdeckung von Scheinselbständigkeit der Fall. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, flächendeckende Kontrollen durchzuführen und Verstösse zu sanktionieren.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben den Gewerkschaften ihr Vertrauen geschenkt und sind nicht der Angstkampagne der Gegner gefolgt. Jetzt sind Bund und Kantone gefordert, das Schutzinstrumentarium konsequent und ohne Abstriche zu implementieren. Travail.Suisse und seine angeschlossenen Verbände werden diese Umsetzung – auch in ihrer Funktion als Mitglieder der tripartiten Kommissionen – mitverfolgen und falls not-wendig Anpassungen verlangen.
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich heute für die logische Fortsetzung des bilateralen Wegs mit der EU entschieden. Mit dem Ja werden die geregelten Beziehungen zwischen der Schweiz und ihrem wichtigsten Handelspartner EU aufrechterhalten.