Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Mitgliedsstaaten. Mit der raschen und strikten Umsetzung der flankierenden Massnahmen wird gewährleistet, dass diese Ausdehnung nicht die Arbeitsbedingungen verschlechtert und zu Lohndrückerei führt.
Travail.Suisse steht hinter der Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen Mitgliedstaaten. Nachdem der Vorstand bereits an seiner letzten Sitzung die Ja-Parole beschlossen hatte, äusserten sich auch die Delegierten zustimmend und verabschiedeten anlässlich ihrer Versammlung vom letzten Freitag in Bern folgende Resolution:
*Ja zur Ausdehnung des freien Personenverkehrs
mit strikter Umsetzung der flankierenden Massnahmen*
1. Seit dem 1. Mai 2004 sind Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Lettland, Slowenien, Estland, Zypern und Malta Mitglieder der EU. Dieser historische Schritt der EU-Erweiterung ist zu begrüssen. Es ist folgerichtig, dass die Bilateralen I zwischen der Schweiz und den bisherigen EU-Staaten ebenfalls für die neuen Mitgliedsländer gelten. Dies gilt auch für die Personenfreizügigkeit.
2. Eine Bedingung muss jedoch zwingend erfüllt sein: Die Ausdehnung des freien Personenverkehrs darf nicht zu einer Verwilderung auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt, zu Lohn- und Sozialdumping führen. Aus diesem Grund haben die Sozialpartner auf Druck der Arbeitnehmerorganisationen eine Verstärkung der flankierenden Massnahmen ausgehandelt. Das Parlament hat in der Wintersession 2004 diese Vorschläge vollumfänglich angenommen und noch weitere Verbesserungen der flankierenden Massnahmen vorgenommen.
3. Das Instrumentarium der flankierenden Massnahmen wird wie folgt verstärkt: Die Kantone müssen Inspektoren einstellen, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden öfters und besser kontrollieren. Die Arbeitgeber werden verpflichtet, ihre Mitarbeiter schriftlich über Lohn und Arbeitsbedingungen zu informieren. Bei Fehlverhalten können die Arbeitgeber einfacher sanktioniert werden. Schliesslich ermöglicht die vereinfachte Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen, bran-chenspezifische Mindestlöhne festzulegen.
4. Die Verbände von Travail.Suisse sind mit insgesamt rund 24 Mitgliedern in den tripartiten Kommissionen der Kantone und des Bundes präsent. Sie machen Druck, dass die Instrumente für den Kampf gegen Lohndumping bereits heute wirkungsvoll implementiert werden. Die Verbände von Travail.Suisse fordern zudem die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, mehr Kontrollen und ein entschiedenes Durchgreifen der Kantone.
5. Die Verbände von Travail.Suisse sagen Ja zu den Bilateralen I und zur Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Staaten. Sie sind bereit, die Verantwortung mitzutragen, weil sie mit den verstärkten flankierenden Massnahmen die Möglichkeit haben, wirkungsvoll gegen Lohndumping vorzugehen. Damit tragen sie dazu bei, dass der freie Personenverkehr nicht zum Verlustgeschäft der Arbeitnehmenden auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt wird und die Bilateralen I bestehen bleiben.