Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten wird nicht zu einer starken Zuwanderung von Arbeitnehmenden aus diesen Ländern in die Schweiz führen. Zum einen, weil eine lange Übergangsfrist der Schweiz gestatten wird, die Einwanderung zu begrenzen. Zum andern, weil das Migrationspotential der neuen Mitgliedstaaten aufgrund des lebhaften Wirtschaftswachstums und einer wie im Westen ungünstigen demographischen Entwicklung nicht besonders gross ist.