Travail.Suisse fordert eine soziale Revision des CO2-Gesetzes
Die Revision des CO2-Gesetzes muss sozialer gestaltet werden und dessen wichtige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Dies fordert Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, in seiner heute publizierten Vernehmlassungsantwort.
Travail.Suisse fordert in seiner «Vernehmlassungsantwort» verschiedene Anpassungen des CO2-Gesetzes. Das Positionspapier «Ein neuer ökologischer und sozialer Arbeitsmarkt für die Schweiz» gibt detailliert Auskunft über die wichtigsten klimapolitischen Positionen und Forderungen von Travail.Suisse.
Es braucht einen neuen Artikel zur «just transition» (gerechter Übergang) im Gesetz – ein Konzept, welches sich im Pariser Klimaabkommen, in der EU-Gesetzgebung und in den Leitprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) findet. Dieser Artikel soll sicherstellen, dass die Klimapolitik keine negativen Auswirkungen auf die Einkommensverteilung hat, soll die Aus- und Weiterbildung fördern, um genügend qualifiziertes Personal zu haben, und Umschulungen ermöglichen, wenn ein Arbeitsplatz durch den Klimawandel bedroht ist. «Der Green Deal muss auch ein Social Deal sein. Nur so kann eine erneute Abstimmungsniederlage verhindert werden», so Denis Torche, Leiter Klimapolitik bei Travail.Suisse.
Die Netto-Treibhausgasemissionen müssen bis 2030 um 55% gegenüber dem Stand von 1990 reduziert werden. Damit trägt die Schweiz den neuesten Warnungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) Rechnung und passt sich dem Ziel der Europäischen Union an.
Die Verminderung der Emissionen soll zu mindestens 75% über Massnahmen im Inland erreicht werden. Dieser Mindestanteil soll im Gesetz festgeschrieben und nicht dem Bundesrat überlassen werden. Dadurch können Milliarden von Franken für den Import fossiler Energieträger eingespart und gleichzeitig die Energieversorgung sichergestellt werden. Der Anstieg der Öl- und Gaspreise in Folge der russischen Invasion in der Ukraine hat die Notwendigkeit der Emissionsreduktion im Inland nochmals deutlich vor Augen geführt. Ab 2030 muss die Kompensation von Emissionen im Ausland beendet werden.
Es ist richtig, auf die Festlegung eines Höchstbetrags von CHF 210 pro Tonne CO2 zu verzichten, um der Ablehnung des CO2-Gesetzes durch die Stimmbevölkerung Rechnung zu tragen. Damit aber genügend Geld zur Umverteilung bleibt, um niedrige und mittlere Einkommen nicht zu benachteiligen, muss der zweckgebundene Anteil der CO2-Abgabe bei maximal einem Drittel bleiben und darf nicht auf 50 Prozent steigen. Auch auf eine Umverteilung an die Wirtschaft muss verzichtet werden, da diese die Abgabe auf die Preise abwälzen kann.
An den Finanzmarkt gerichtete Massnahmen müssen verstärkt werden. Es braucht gesetzliche Grundlagen, um die Schweizer Finanzinstitute zu verpflichten, die von ihnen finanzierten Treibhausgasemissionen offenzulegen und anschliessend schrittweise zu reduzieren.