Mit der Initiative der Grünen für eine nachhaltige Wirtschaft würde die Schweizer Wirtschaft effizienter und nachhaltiger. Ressourcen weniger zu verschwenden und besser zu bewirtschaften, liegt auch im Interesse der Arbeitnehmenden, denn nur so ist es möglich, eine intakte Umwelt zu bewahren und den Wohlstand langfristig zu sichern. Für die Wirtschaft ist die Initiative mehr Chance als Verpflichtung, da sie Anreize für energiesparende und ressourcenschonende Innovationen setzt, was auch die Produktionskosten senkt. Eine nachhaltige Wirtschaft würde ausserdem eine beträchtliche Zahl von qualifizierten, nachhaltigen Arbeitsplätzen in der ganzen Schweiz schaffen.
Die Initiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» will in der Bundesverfassung die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft verankern, d.h. einer Wirtschaft, die möglichst wenig Ressourcen verschwendet oder diese wieder in den Produktionszyklus zurückführt. Zur Verwirklichung der Grundsätze der nachhaltigen Wirtschaft soll der Bund gemäss Initiative mittel- und langfristige Ziele festlegen. Er kann dazu Forschung und Innovation fördern, Vorschriften für Produktionsprozesse und -produkte erlassen und Lenkungssteuern auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen erheben, die aber haushaltsneutral sein müssen. Auf neue Steuern wird somit verzichtet. In den Übergangsbestimmungen der Verfassung sieht die Initiative eine substanzielle Reduktion des «ökologischen Fussabdrucks» der Schweiz vor.
Reduktion des ökologischen Fussabdrucks der Schweiz: Wir haben keine Wahl!
Der ökologische Fussabdruck gibt an, welche Produktionsfläche ein Land oder die Menschheit zur Verfügung hat, um den eigenen Bedarf erneuerbar zu decken. Die Schweiz hat einen wesentlich zu grossen Fussabdruck. Wenn sie keine Massnahmen ergreift, um diesen deutlich zu reduzieren, wird sie dies langfristig teurer zu stehen kommen. Denn nichts zu unternehmen bedeutet, Ressourcen auf eine nicht nachhaltige Weise zu verbrauchen und damit die Grundlagen für die weitere Entwicklung der Wirtschaft zu zerstören. Ein sehr schlechter Zustand der Umwelt ist für die Wirtschaft und damit für die Beschäftigung äusserst schädlich. Die Initiative legt für die deutliche Reduktion des ökologischen Fussabdrucks der Schweiz die Frist von 2050 fest. Das Ziel ist erreichbar, wenn unverzüglich die dazu notwendigen Massnahmen getroffen werden, und steht in Einklang mit der Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen pro Kopf bis 2050 auf eine Tonne zu beschränken.
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Initiative für eine nachhaltige Wirtschaft bewusst und beschloss 2014, dieser einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) entgegenzusetzen. Trotz eines mehrheitlich positiven Echos im Vernehmlassungsverfahren hat das Parlament den Entwurf zuerst verwässert und dann ganz begraben, weil die Wirtschaftslobby darin nur wirtschaftsfeindliche Vorschriften sieht und entsprechend Druck machte.
Somit wurde die Chance verpasst, in der Revision des USG vorgesehene und für eine nachhaltige Wirtschaft wichtige Bestimmungen zu erlassen, beispielsweise für die Berücksichtigung der im Ausland anfallenden Umweltbelastung von importierten Rohstoffen und Fertigprodukten, die Nachverfolgbarkeit der Produkte oder die Wiederverwertung von Abfällen, die seltene Metalle enthalten, mit der in der Schweiz neue Stellen geschaffen worden wären.
Erhalt und Schaffung neuer Arbeitsplätze
Vermutlich hätte die Initiative zurückgezogen werden können, wenn das Parlament der Revision des USG zugestimmt hätte. Nun bleibt nur der Weg über die Initiative, damit der Druck aufrecht erhalten werden kann, den es braucht, um die Nachhaltigkeit der Wirtschaftsprozesse weiter zu fördern und zu stärken. Es ist daher wichtig, dass die Initiative zumindest gut abschneidet. Andernfalls wird die Schweiz ihre Wirtschaft nur zögerlich nachhaltiger gestalten und damit der Innovationskraft und der Investitionsbereitschaft in die Cleantech schaden. Dadurch würde die Entstehung neuer, vielversprechender und zukunftsgerichteter Arbeitsplätze beeinträchtigt. Für die Arbeitnehmenden bedeutet die Initiative somit eine Chance, den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Schaffung neuer Stellen zu unterstützen, da sie insbesondere der Innovation Impulse verleiht und die Rezyklierung fördert.
In diesem Kontext ist daran zu erinnern, dass die Schweiz sich verpflichtet hat, die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung 1 bis 2030 umzusetzen. Mehrere dieser Ziele betreffen die nachhaltige Wirtschaft, beispielsweise das Ziel Nr. 12 («Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen») und das Ziel Nr. 8 («Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern»). An der Internationalen Arbeitskonferenz vom Juni 2016 in Genf setzte sich die Schweiz dafür ein, dass eine Liste mit aussagekräftigen Indikatoren erstellt wird, die als Grundlage zur Verwirklichung dieses Ziels dient, und sie betonte die zentrale Rolle der Unternehmen und der Schaffung von Partnerschaften für die Erreichung dieses Ziels. Im Rahmen des gesetzgeberischen Prozesses, aber auch der Sozialpartnerschaft sind Travail.Suisse und ihre Verbände bereit, sich in diesem Sinne zu engagieren.
Schliesslich trägt die Schweiz, wenn sie ihre Wirtschaft in Richtung eines ressourceneffizienteren Konsums lenkt, auch zu einer gerechteren Welt bei, und sie gewinnt international an Glaubwürdigkeit.
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p(footnote). 1 Die UNO-Generalversammlung hat im Herbst 2015 die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) verabschiedet. Diese enthalten sowohl Ziele für die Förderung der Entwicklung armer Länder als auch Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, die alle Länder betreffen.