Travail.Suisse, die unabhängige Organisation der Arbeitnehmenden, ist enttäuscht über die heutige Ablehnung der parlamentarischen Initiative ihres Vize-Präsidenten Jacques-André Maire. Diese schlug vor, bei den Bildungsmassnahmen der Arbeitslosenversicherung für Wiedereinsteiger/innen auf die sonst angewandten Zugangskriterien zu verzichten.
Personen, welche sich mehr als vier Jahre aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben, um sich der Kindererziehung zu widmen – in der grossen Mehrheit Frauen – müssen gute Bedingungen für ihren Wiedereinstieg vorfinden. Die Betroffenen benötigen eine Begleitung, welche über ein paar Tage Auffrischung ihrer Grundbildung hinausgeht. Es braucht eine professionelle Begleitung über mehrere Monate.
Wie bei einer drohenden Arbeitslosigkeit müssten die RAV ihre Anforderungen auch bei der Teilnahme von Wiedereinsteiger/innen an Massnahmen der Arbeitslosenversicherung hinuntersetzen: Die verlangte Vermittlungsfähigkeit, der Nachweis, dass man eine Beschäftigung sucht und der Obhutsnachweis sind unrealistisch, wenn es darum geht, eine Umschulung oder eine Weiterbildung zu absolvieren.
Zum grossen Erstaunen von Travail.Suisse ist die kleine Kammer ihrer Kommission, welche den Vorstoss bei zwei Gelegenheiten unterstützt hat, nicht gefolgt. Die Kommission war der Auffassung, dass eine dem Vorstoss entsprechende Erleichterung für Wiedereinstiegsmassnahmen ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels darstellt. Nun hat das Parlament sich über alle Begründungen hinweggesetzt und die Massnahme beerdigt.
Für mehr Informationen:
Jacques-André Maire, Nationalrat, 078 709 48 50
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, 079 598 06 37