Wo ist denn nun der Vaterschaftsurlaub?
Am 27. September stimmt die Schweiz endlich über den Vaterschaftsurlaub ab. Seit wenigen Tagen sind die Stimmberechtigten im Besitz der Unterlagen – das Wort „Vaterschaftsurlaub“ finden sie allerdings nicht auf dem Stimmzettel.
Das Telefon läutet ohne Unterbruch, die Mailbox quillt über. Die Leute sind verwirrt. Nachdem schon so lange von der Vaterschaftsurlaubs-Abstimmung geredet wird, steht nichts davon auf dem Stimmzettel. Die Unsicherheit ist gross.
Stimmberechtigte müssen sich orientieren können
Unter dem Lead von Travail.Suisse haben sich über 200 Organisationen der Zivilgesellschaft, Vertreter*innen aller nationalen Parteien und unzählige KMU und Wirtschaftsverbände vereint, um die Abstimmung über den Vaterschaftsurlaub zu gewinnen. Vor wenigen Tagen erhielten nun die Stimmberechtigten ihre Unterlagen. Und fragten sich: Wo ist jetzt der Vaterschaftsurlaub? Er verbirgt sich hinter der Vorlage 4 „Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) annehmen?“ Es scheint, als hätte der Bundesrat vergessen, dass es auch Stimmbürger*innen gibt, die keinen Abschluss in Politikwissenschaften haben.
Travail.Suisse fordert die Politik auf, nicht zu vergessen, dass politische Teilhabe Orientierung bedingt. Es ist deshalb zwingend, dass die Abstimmungsfragen so gestellt werden, dass sich die Stimmberechtigten daran orientieren können. Eine Klammer mit dem Zusatz „Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative“ hätte gereicht.
Ein Ja zur Vorlage 4 ist ein Ja zum Vaterschaftsurlaub. Alle an die Urne am 27. September!