Der Nationalrat ist heute seiner Kommission gefolgt und hat die parlamentarische Initiative Masshardt verworfen. Diese forderte, dass Arbeitnehmende nach der Geburt eines Kindes den Beschäftigungsrad um 20 Prozent reduzieren können. Travail.Suisse bedauert, dass die Grosse Kammer die Gelegenheit verpasst hat, eine fortschrittliche, vernünftige, egalitäre und in den meisten Betrieben der Schweiz leicht umsetzbare Regelung einzuführen.
Wer Mutter oder Vater wird, braucht mehr Zeit, um sich um die Haus- und Familienarbeit zu kümmern. Jeder Elternteil sollte deshalb das Recht bekommen, nach der Geburt eines Kindes den Beschäftigungsrad zu reduzieren. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert das seit vielen Jahren und hat deshalb die parlamentarische Initiative von SP-Nationalrätin Nadine Masshardt unterstützt. Die Initiative verlangte, dass Eltern ihren Beschäftigungsgrad reduzieren können, und zwar um höchstens 20 Prozent, wie dies die Regelung für das Bundespersonal (Art. 60a BPV) vorsieht. Nachdem die vorberatende Kommission den Vorschlag knapp verworfen hatte, ist ihr der Nationalrat heute gefolgt und hat die Initiative ebenfalls abgelehnt.
Travail.Suisse bedauert, dass diesem fortschrittlichen und gleichzeitig vernünftigen Vorschlag die Zustimmung verwehrt geblieben ist. „Nur wenn Berufs- und Familienarbeit innerhalb der Paare besser aufgeteilt werden können, geht es mit der Gleichstellung der Geschlechter auch tatsächlich vorwärts », ist Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse überzeugt. Eine Reduktion des Beschäftigungsrads um nur 20 Prozent ist für die meisten Betriebe möglich. Dieses neue Recht hätte es den Vätern ermöglicht, sich stärker in der Familienarbeit zu investieren, was gemäss einer von Pro Familia Schweiz 2011 im Kanton St. Gallen durchgeführten Untersuchung dem Wunsch von 9 von 10 Vätern entspricht. Es hätte den Frauen ihrerseits ermöglicht, ihr Pensum etwas zu erhöhen, wie dies die Fachkräfteinitiative des Bundes fordert.
Heute sind vier von fünf Müttern erwerbstätig. Davon arbeiten ebenfalls vier von fünf teilzeitlich. Bei den Vätern macht dies oder kann dies nur einer von neun machen. Viele Männer stossen auf grossen Widerstand ihres Arbeitgebers, wenn sie ihren Beschäftigungsgrad reduzieren möchten. Diese ungleiche Verteilung des Beschäftigungsgrads hat negative Auswirkungen auf die Frauen, insbesondere in Bezug auf ihre Beförderungschancen und damit ihre Karriere oder in Bezug auf ihre Weiterbildung. Sie zementiert die Ungleichheiten innerhalb der Familien und in der Wirtschaft. Genau diese Ungleichheiten wollte die heute im Namen der Vertragsfreiheit verworfene parlamentarische Initiative bekämpfen.
Für mehr Informationen:
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, 079 598 06 37